Kundgebung ja – aber bitte leiser. Die Gruppe „Grundrechte Osnabrück“ will am kommenden Samstag (13. September) mit einer Demonstration am Nikolaiort gegen „die aktuelle Kriegspolitik und die Entdemokratisierung unseres Landes“ auf die Straße gehen. Doch erneut sorgte die Frage nach der Lautstärke der Versammlung für juristischen Zündstoff.
Einschränkungen durch die Stadt
Die Kundgebung ist von 13:30 bis 17:00 Uhr bei der Stadt Osnabrück angemeldet. Wie schon bei früheren Versammlungen verhängte die Behörde eine Beschränkung: Lautsprecher dürfen genutzt werden, die Lautstärke darf allerdings 70 Dezibel nicht überschreiten.
Juristische Auseinandersetzung
Dagegen wehrte sich die Gruppe und reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Osnabrück ein. Die Richter lehnten den Antrag nun ab, da die Lärmbeschränkung rechtmäßig und verhältnismäßig sei.
Rückendeckung durch höhere Instanz
Zur Begründung verwies das Verwaltungsgericht auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Dort war ein ähnlicher Fall entschieden worden, in dem die Richter die Begrenzung von Lautsprecheranlagen auf 70 Dezibel als zumutbar eingestuft hatten.
Vergleich mit Volksfest scheitert
Die Initiative hatte argumentiert, dass der Tag der Niedersachsen am Nikolaiort deutlich lauter gewesen sei. Das Gericht wies diesen Vergleich jedoch zurück, weil ein Volksfest nicht mit einer politischen Versammlung gleichzusetzen sei. Auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes liege nicht vor.
Nächste Instanz möglich
Damit ist die Entscheidung für den kommenden Samstag gefallen: Die Kundgebung darf stattfinden, doch ohne lauten Verstärkersound. Der Gruppe bleibt nur die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einzulegen.
