HASEPOST
 

Verstoß gegen das Presserecht: AfD-Gegnern droht hohe Geldstrafe und sogar Gefängnis

Vor der für diesen Samstag (6. September) angekündigten Demonstration des Bündnisses „Den Rechten die Räume nehmen“ gegen die Kneipe „Parkhaus Rink“, der von der linken Gruppierung vorgeworfen wird, der Osnabrücker AfD einen Stammtisch ermöglicht zu haben, droht den Aktivisten eine saftige Bußgeldforderung.

Nicht etwa die kurz nach dem Demoaufruf durchgeführte Farbbeutelattacke auf das Parkhaus Rink könnte für die Aktivisten teuer werden – hier ermittelt der Staatsschutz der Polizei noch und wertet nach Informationen unserer Redaktion unter anderem Fingerabdrücke aus, die auf einem nicht geplatzten Farbbeutel gesichert wurden.
Ob die Farbattacke überhaupt in Verbindung mit dem Anti-AfD-Bündnis steht, ist derzeit auch völlig offen – es gilt die Unschuldsvermutung.

Hintergrund der drohenden Strafzahlung ist ein Flyer, auf dem ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.) angegeben wurde, der offenbar nicht existiert. Verhängt die Medienaufsicht des Landes Niedersachsen dafür ein Bußgeld, kann es jedes einzelne Mitglied der Gruppierung treffen.
Mangels einer juristisch eindeutigen Vereinsstruktur ist ein Rückgriff auf alle möglich, die aktiv für die Gruppierung auftreten, beispielsweise als Sprecher, Demo-Anmelder oder der Stadtverwaltung bei der Anmietung von Räumen namentlich bekannt wurden. Ein Sprecher der Stadt Osnabrück bestätigte unserer Redaktion am Donnerstag, dass die Angelegenheit inzwischen an die zuständige Landesbehörde weitergeleitet wurde.

Fiktiver Verantwortlicher auf Demo-Flyer angegeben?

Auf dem unter anderem an Nachbarn der Traditionsgaststätte verteilten Flyer wird ein freier Autor der HASEPOST fälschlich als Pächter des „Parkhaus Rink“ benannt und ihm ein falsches Zitat untergeschoben – vermutlich, um so einen Kontaktschuld-Bogen bis zu unserer Redaktion und dem ebenfalls genannten Bund Osnabrücker Bürger (BOB) ziehen zu können. Um gegen derartige Falschangaben und Unterstellungen vorgehen zu können, sieht der Gesetzgeber bei Pressemedien ein Impressum und bei politischen Plakaten und Flyern die Angabe eines Verantwortlichen vor. Fehlerhafte oder bewusst falsche Angaben sind keine Lappalie – was auch den hohen Bußgeldrahmen erklärt.
Der Verlag, in dem die HASEPOST erscheint, hatte an den auf dem Flyer als Verantwortlichen genannten „Oliver Schäfer, Rosa-Luxemburg-Straße 16, 10178 Berlin“ am 27. August ein Einschreiben geschickt, um einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Dieses konnte am Folgetag nachweislich nicht zugestellt werden. Weitere Recherchen ergaben zudem, dass unter der angegebenen Adresse vermutlich auch kein Oliver Schäfer gemeldet ist. Sollte die Adresse „Rosa-Luxemburg-Straße“ nur ein Scherz der linken Aktivisten sein?

Wer ist Oliver Schäfer und gibt es ihn überhaupt? Unter der angegebenen Adresse soll er nicht erreichbar sein.
Wer ist Oliver Schäfer und gibt es ihn überhaupt? Unter der angegebenen Adresse soll er nicht erreichbar sein.

Verstöße gegen Presserecht können sehr teuer werden

Nach dem Niedersächsischen Pressegesetz ist die Angabe eines falschen Verantwortlichen oder einer nicht ladungsfähigen Anschrift eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Juristisch wird davon ausgegangen, dass auch ohne Vereinsgründung durch den Zusammenschluss der Beteiligten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entstanden ist – mit bösen Folgen für die Aktivisten.

Für die sich regelmäßig im städtischen Haus der Jugend (HdJ) treffenden Mitglieder könnte es nun also tatsächlich bitter werden, dass kein Verein gegründet wurde, der als juristische Person adressiert werden könnte. Durch die lediglich informelle Übereinkunft, gemeinsam als Gruppierung aufzutreten, Demonstrationen anzumelden und Räume anzumieten, tritt eine „gesamtschuldnerische Haftung“ ein. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Verantwortlichkeiten durch lose Zusammenschlüsse ins Leere laufen. Zahlen muss also theoretisch in Vertretung für die Gruppierung jeder, der von der Medienaufsicht als Mitglied von „Den Rechten die Räume nehmen“ identifiziert wird – bis zu 5.000 Euro.

Auch strafrechtliche Verfolgung denkbar

Neben einer Ordnungswidrigkeit könnte im Einzelfall auch eine strafrechtliche Relevanz bestehen, etwa wenn ein Gericht den Flyer als „unechte Urkunde“ einstuft oder eine Täuschungsabsicht erkennt, zum Beispiel um mögliche Straftaten zu verschleiern. In solchen Fällen reichen die Strafrahmen von Geldstrafe bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. In der Praxis sind solche Verfahren jedoch schwer durchsetzbar und hängen stark von der Bewertung der Hintergründe durch die Justiz ab. Im Strafrecht ist auch kein Rückgriff auf einzelne Mitglieder Gruppierung möglich – hier muss eine konkrete Tatbeteiligung nachgewiesen werden.
Zudem besteht weiterhin ein Unterlassungsanspruch unserer Redaktion, wegen falscher Angaben im Zusammenhang mit einem unserer freien Autoren. Ein auf dem Flyer womöglich bewusst falsch zugeschriebenes Zitat, kann ebenfalls eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen nach sich ziehen.

Demonstration und AfD-Infostand am Samstag

Die Demonstration des Bündnisses „Den Rechten die Räume nehmen“ ist für Samstag in der Osnabrücker Wüste angekündigt. Ebenfalls am Samstag will die AfD mit einem Infostand in der Innenstadt präsent sein. Die für Samstag geplante Zusammenkunft der AfD im Parkhaus Rink wurde inzwischen von der Wirtin abgesagt.


 
Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11
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