Die CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig übt scharfe Kritik an einer möglichen erneuten Nominierung der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin und fordert eine Reform des Vorschlagsrechts für das Bundesverfassungsgericht. Ludwig äußerte Zweifel an der Eignung Brosius-Gersdorfs und kritisierte die derzeitige Besetzungspraxis scharf.
Kritik an Nominierung von Brosius-Gersdorf
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig hat Union und SPD vor einer erneuten Nominierung der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin gewarnt. „Sie war und ist zu keinem Zeitpunkt wählbar“, sagte Ludwig dem „Stern“. Weiter äußerte Ludwig: „Warum hat sie ihre Bewerbung für das höchste Richteramt beim Bundesverfassungsgericht nicht aus staatspolitischer Verantwortung vor dem angesetzten Wahltermin zurückgezogen? Es war mehr als absehbar, dass die von Herrn Miersch, Frau Reichinnek und anderen linken Fundamentalisten hofierte Professorin – gerade für uns Ossis – nicht wählbar war und auch niemals sein wird.“
Forderung nach Reform des Vorschlagsrechts
Darüber hinaus forderte Ludwig eine Reform des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Verfassungsrichterstellen. „Die seit 2018 geltende Vorschlagsformel, bei der die SPD drei Stellen besetzt, Grüne und FDP je eine, entspricht nicht mehr dem gesellschaftlichen Abbild“, erklärte sie gegenüber dem „Stern“. Ludwig ergänzte: „Es ist heute niemandem mehr zu erklären, warum Herr Miersch gemeinsam mit Radikallinken und Linken im grünen Gewand insgesamt vier Verfassungsrichterstellen besetzen darf.“
Rückhalt durch das Parteiumfeld
Die Aussagen und Forderungen von Ludwig wurden im Rahmen eines Gesprächs mit dem „Stern“ veröffentlicht. Alle Zitate stammen unverändert aus dieser Quelle.
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