Die Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, sieht eine wachsende Bedrohung für bereits erreichte Rechte und warnt vor einer Zunahme von Kulturkämpfen in Deutschland. Im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ kritisierte sie insbesondere unsachliche Debatten über queere Themen und forderte einen besseren Schutz queerer Menschen im Grundgesetz.
Warnung vor Kulturkämpfen und Rückschritten
Queer-Beauftragte Sophie Koch warnt vor einer Zuspitzung gesellschaftlicher Konflikte in Deutschland. „Es gibt Kulturkämpfe. Kämpfe über Fragen, bei denen ich dachte, die seien schon erledigt. Die werden vor allem von Rechtsaußen geführt“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Dienstag). Weiter betonte Koch: „Wenn wir den Kulturkampf nicht beenden, werden wir erleben, dass längst Erreichtes wieder rückgängig gemacht wird.“
Kritik an Debatte um Regenbogenfahnen
Mit Blick auf die aktuelle Debatte über Regenbogenfahnen im Bundestag äußerte Koch Kritik am Verlauf der Diskussion: „Was mich stört, ist, dass diese Debatte sehr unsachlich geführt wird und davon ablenkt, dass wir rechtliche Gleichstellung noch nicht erreicht haben.“ Sie ergänzte: „Wenn etwa der Bundeskanzler Friedrich Merz in der Debatte um die Regenbogenfahne sagt, der Bundestag sei kein Zirkuszelt. Oder wenn die Bundestagspräsidentin veranlasst, dass solche Fahnen aus Abgeordnetenbüros entfernt werden. Das ist eine Eskalation. Das finde ich weder sachlich noch gut.“
Zunahme von Feindseligkeiten und Forderung nach Grundgesetz-Schutz
Die Beauftragte beklagte eine massive Zunahme von Feindseligkeiten gegenüber Schwulen, Lesben, Trans-Personen oder anderen queeren Menschen. „Ich habe das Gefühl, dass wir wieder grundlegender über die Existenz geschlechtlicher Vielfalt diskutieren, als es noch vor ein paar Jahren der Fall war“, sagte Koch der „Rheinischen Post“. Sie forderte eine klare Haltung der Gesellschaft: „Wenn Menschen queeren Personen die Existenz absprechen, muss die Gesellschaft sagen: Stopp, das geht gegen die Werte unserer Demokratie.“
Als SPD-Landtagsabgeordnete in Dresden verwies Koch zudem auf bestehende Schutzlücken im Grundgesetz: „Mein Ziel ist deshalb, dass Artikel 3 des Grundgesetzes zum Diskriminierungsschutz auch die Rechte queerer Menschen schützt. Es ist nicht in Ordnung, dass queere Menschen als eine von wenigen Opfergruppen des Nationalsozialismus bis heute nicht in Artikel 3 geschützt sind. Gerade mit Blick auf die USA oder Ungarn sehen wir doch, wie schnell autoritäre Kräfte versuchen, unsere Rechte wieder einzuschränken.“
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