Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am Freitag (27. Juni) einen Eilantrag gegen die Verlegung einer für Samstag (28. Juni) geplanten Kundgebung abgelehnt. Der Antragsteller der Gruppe „Grundrechte Osnabrück“ wollte auf dem Nikolaiort eine Demonstration zum Thema „Great Reset der deutschen Außenpolitik in Bezug auf den Ukrainekrieg und den Nahostkonflikt“ mit 30 bis 50 Teilnehmern abhalten.
Vier Alternativstandorte angeboten
Die Stadt Osnabrück hatte den zentral gelegenen Veranstaltungsort aus Lärmschutzgründen untersagt und dem Anmelder vier Alternativstandorte angeboten, darunter den Schlossgarten und den Bahnhofsvorplatz. Der Antragsteller lehnte diese ab und beantragte daraufhin gerichtlichen Eilrechtsschutz.
Nikolaiort ist wegen früherer Beschwerden tabu
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied, dass das Versammlungsrecht zwar auch die Wahl des Ortes umfasst, dieses jedoch abgewogen werden muss, wenn Rechte Dritter betroffen sind. In der Vergangenheit sei es am Nikolaiort wiederholt zu Lärmbelästigungen und provozierendem Verhalten gekommen. Aufgrund der engen Platzverhältnisse und der akustischen Situation seien erneute Beeinträchtigungen zu erwarten, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Gericht: Stadt hat Ermessen fehlerfrei ausgebüt
Das Gericht sah daher die Verlegung als gerechtfertigt an und wies den Eilantrag ab. Die angebotenen Alternativflächen seien laut Gericht ebenfalls geeignet, um die Öffentlichkeit zu erreichen. Die Stadt habe ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt.
