Mit deutlicher Mehrheit hat das Europäische Parlament einer Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf in der EU zugestimmt. Die geplante Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie soll den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität im Umgang mit wachsenden Wolfspopulationen geben. Während Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) das Vorgehen begrüßt, übt der Naturschutzbund (Nabu) scharfe Kritik und warnt vor negativen Folgen für den Naturschutz.
EU-Parlament gibt Wolf-Management mehr Spielraum
Mit 371 Ja-Stimmen, 162 Gegenstimmen und 37 Enthaltungen stimmte das Europäische Parlament dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu. Damit soll der Wolf nicht mehr als „streng geschützt“, sondern künftig als „geschützt“ gelten. Ziel ist es, den Mitgliedstaaten größere Handlungsspielräume im Umgang mit den Wolfspopulationen einzuräumen. Das Gesetz muss noch formell vom Rat angenommen werden, der dem Text jedoch bereits am 16. April zugestimmt hat.
Die neuen Regelungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, regional angepasste Managementmaßnahmen zu treffen. Sie bleiben jedoch weiterhin verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulationen sicherzustellen. Zusätzlich können die Staaten den Wolf auf nationaler Ebene weiterhin als „streng geschützte Art“ einstufen und zusätzliche Schutzmaßnahmen beschließen.
Positive Reaktion aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium
Alois Rainer (CSU), Bundeslandwirtschaftsminister, begrüßte die Entscheidung des EU-Parlaments ausdrücklich. Laut der Deutschen Presse-Agentur erklärte Rainer: „Das heutige Votum des Europäischen Parlaments ebnet den Weg für einen praktikablen Umgang mit dem Wolf. Wir werden nun national für klare und praktikable Regeln sorgen, die den Herdenschutz voranbringen und den Bundesländern rechtssichere Entnahmen ermöglichen.“
Naturschutzbund warnt vor Abkehr von wissenschaftsbasiertem Naturschutz
Der Naturschutzbund (Nabu) übte hingegen scharfe Kritik an der Herabstufung des Wolfsschutzes. Frederik Eggers, Teamleiter Natur- und Umweltschutz beim Nabu Niedersachsen, äußerte gegenüber der Agentur: „Die Umlistung des Wolfs in der FFH-Richtlinie bleibt auch nach der Zustimmung des EU-Parlaments eine rein politisch motivierte Entscheidung – ohne wissenschaftliche Grundlage und entgegen den Empfehlungen zahlreicher Fachleute.“ Eggers fuhr fort: „Sie ist eine Scheinlösung, die weder die Herausforderungen der Weidetierhaltung löst noch die Koexistenz fördert.“
Eggers betonte weiter, ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wolf sei möglich, erfordere jedoch vor allem bessere wirtschaftliche Perspektiven für die Weidetierhaltung. „Nicht-selektive Abschüsse werden die Zahl der Nutztierrisse nicht verringern. Nur flächendeckender, standortangepasster Herdenschutz bietet wirksamen Schutz“, so Eggers. „Zugleich braucht es klare Regelungen für die rechtssichere Entnahme auffälliger Tiere – solche Möglichkeiten sind jedoch bereits in der FFH-Richtlinie und im Bundesnaturschutzgesetz verankert.“ Die Entscheidung markiere eine gefährliche Abkehr vom Prinzip des vorausschauenden, wissenschaftsbasierten Naturschutzes.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .