Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz geraten Parteimitglieder der Partei im Staatsdienst zunehmend unter Druck. Experten aus Politikwissenschaft und Staatsrecht sehen insbesondere auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mögliche Disziplinarverfahren und die Gefahr der Entlassung zukommen.
Parteimitglieder im Staatsdienst unter Druck
Die jüngste Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, hat unmittelbare Konsequenzen für die Mitglieder der Partei, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Kai Arzheimer, Politikwissenschaftler an der Universität Mainz, betonte gegenüber dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe), dass die Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation „grundsätzlich mit der Tätigkeit im öffentlichen Dienst unvereinbar“ sei. Weiter sagte Arzheimer laut „Handelsblatt“: „Dies könne zum Gegenstand eines individuellen Disziplinarverfahrens werden, das mit der Entlassung enden kann.“ Er rechne deshalb damit, „dass insbesondere Beamte nun aus der AfD austreten werden.“
Experten sehen Einzelfallprüfungen als notwendig
Auch Matthias Quent, Rechtsextremismusforscher aus Magdeburg, sieht auf AfD-Mitglieder im Staatsdienst Probleme zukommen. Gegenüber der Zeitung erläuterte Quent, dass „wer sich offen zu einer verfassungsfeindlichen Organisation bekennt, seine Loyalität zum demokratischen Verfassungsstaat infrage stellt“. Dies könne „disziplinarrechtlich relevant und sogar beamtenrechtlich unvereinbar sein, ist aber noch eine Einzelfallfrage.“ Quent hält fest: „In jedem Fall steige damit der Druck.“
Reaktionen und mögliche Konsequenzen
Auch Alexander Thiele, Staatsrechtler aus Berlin, hält es für denkbar, dass insbesondere Beamte nun aus der AfD austreten könnten, um Konsequenzen zu vermeiden. Dem „Handelsblatt“ sagte Thiele: Das wäre jedenfalls „ein durchaus nachvollziehbarer Schritt“, wenn man ein individuelles Disziplinarverfahren, das mit der Entlassung enden kann, vermeiden wolle. „Ob es dazu kommt – gerade bei einfachen Mitgliedern – ist allerdings schwer zu sagen.“
Der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza hält hingegen nur eine geringe Zahl an Parteiaustritten für möglich. Gegenüber dem „Handelsblatt“ erklärte Pestalozza: „Warum sollte ein Parteimitglied überstürzt reagieren?“ Niemand könne mit Sicherheit vorhersagen, ob das vom Verfassungsschutz vorgelegte Gutachten vor Gerichten Bestand haben werde.
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