Rund 1.100 Seiten soll das Verfassungsschutz-Gutachten umfassen, das der AfD noch kurz vor Amtsende der Regierung Scholz das Label „gesichert rechtsextrem“ verpasste (tatsächlich lautet die Einschätzung im Wortlaut des VS „gesichert rechtsextremistische Bestrebung„).
Glaubt man dem bloggenden Informatiker Hadmut Danisch, und vieles spricht dafür, handelt es sich bei dem so eilig vor der Übergabe der Verantwortung an den neuen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) veröffentlichten Dokument lediglich um eine aktualisierte Fortschreibung und um rund 100 Seiten erweiterte Fassung eines Gutachtens, das bereits Anfang Februar von dem Portal netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht wurde.
Allerdings kann es sich durchaus auch um eine völlig überarbeitete Version handeln, denn tatsächlich datiert das von netzpolitk im Februar veröffentlichte Dokument auf das Jahr 2021. Das online verfügbare ältere Dokument trägt, ebenso wie das öffentlich noch nicht bekannte aktuelle oder auch nur aktualisierte Dokument, den Vermerk „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“.
Zwei AfD-Mitglieder aus Osnabrück im Verfassungsschutz-Dokument
In dem trotz Geheimhaltungsvermerk weiterhin online verfügbaren Dokument finden sich zwei Textstellen mit Bezug auf die Hasestadt und darin zwei Personalien, die in Osnabrück nicht ganz unbekannt sein dürften.
So wird der ehemalige Bundestagsabgeordnete Waldemar Herdt erwähnt, der über die Landesliste von 2017 bis 2021 die AfD im Bundestag vertreten hat. Herdt, der nach Recherchen der NOZ inzwischen der AfD den Rücken kehrte, wurde einer größeren Öffentlichkeit in Osnabrück erstmals vor rund 10 Jahren bekannt, als er für die evangelische Freikirche Lebensquelle das Gelände des Güterbahnhofs (jetzt „Lok-Viertel“) für ein christliches Friedenszentrum umnutzen wollte.
Verfassungsschutz bezieht sich auf längst ausgetretene Mitglieder
Herdt findet sich in dem Dokument des Verfassungsschutzes in Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft in. der Bundesvereinigung Christen in der Alternative für Deutschland (ChrAfD). Mit Ex-AfD- Mitglied Herdt werden im entsprechenden Absatz auch weitere Personen genannt, die 2021 die AfD bereits schon längst verlassen hatten, wie der AfD Mitgründer Bernd Lucke (ausgetreten 2015) und die ehemalige AfD-Sprecherin Frauke Petry (ausgetreten 2017).
(Inzwischen Ex-) AfD-Mitglied Waldemar Herdt wird mit dem Zitat dokumentiert
„Der Islam ist gar keine Religion, das ist eine Ideologie. Das müssen Sie mal lesen, da kommen Sie auch selbst drauf. Weil Islam ist eigentlich feindlich eingestellt gegen alle andere Religionen. Wie können wir eine Ideologie schützen, die andere Religionen verachtet und bei der Mehrheit auch vernichtet.“
Das Dokument des Verfassungsschutz schreibt dazu, dass die obige Aussage „in einem Presseartikel“ veröffentlicht worden sein soll. Die im Quellenverzeichnis aufgeführte Quelle verlinkt hingegen auf die AfD-eigene Website AfDkompakt, jedoch ohne einen direkten Link auf die Fundstelle. Über die Suchfunktion der Website oder Google ist das Herdt-Zitat auch nicht mehr auffindbar.
Die Aussage von Waldemar Herdt entsprich im Kern einer Einschätzung des Bayerischen Amts für Verfassungsschutz für „Islamismus“, der dort (als „Ideologie“) jedoch gegen den „Islam“ als „Religion“ abgegrenzt wird, dessen „Sprache“ (der Religion) vom Islamismus genutzt wird.
AfD-Kreisvorsitzender wird mit Aussage aus Facebook-Posting zitiert
Neben Ex-Mitglied Herdt, findet sich noch ein auch aktuell weiterhin aktives AfD-Mitglied in dem online verfügbaren Dokument. Florian Meyer, Kreisvorsitzender der AfD Osnabrück, der als Direktkandidat bei der vergangenen Bundestagswahl im Osnabrücker Wahlkreis 39 auf den Wahlzetteln stand.
Meyer, so der Verfassungsschutz, soll im Juli 2019 in einem Facebook-Eintrag u.a. den britischen Rechtsradikalen Tommy Robinson als „super Kerl“ bezeichnet haben.
Wie auch schon bei dem Waldemar Herdt zugeschrieben Zitat fehlen allerdings auch hier „Deeplinks“ auf die Fundstellen oder Screenshots etc. im Anhang, mir denen die Richtigkeit belegt bzw. überprüft werden könnte.
Anmerkung des Redakteurs
In wie weit das aktuelle Gutachten des Verfassungsschutzes, auf das sich die Einschätzung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ fußt, von dem online verfügbaren Dokument abweicht, entzieht sich weiterhin der öffentlichen Kontrolle.
Sollten die Verlinkungen und Fußnoten allerdings auch in dem aktuellen Dokument so oberflächlich eingepflegt worden sein, dürften bereits deswegen berechtigte Zweifel bei einer möglichen gerichtlichen Prüfung aufkommen. Selbst eine Erstsemester-Seminarbeit legt insbes. für Online-Fundstellen höhere Maßstäbe an das Quellenverzeichnis und die Dokumention „flüchtiger Quellen“ an.
