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Lemke kritisiert EU-Pläne zur Schwächung von Fluggastrechten

Die geplanten Änderungen der EU-Fluggastrechteverordnung stoßen auf scharfe Kritik. Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) warnt, dass die neuen Vorschläge die Rechte der Verbraucher erheblich schwächen würden.

Kritik an geplanten Änderungen

Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) lehnt die in Brüssel diskutierten Pläne ab, Passagieren erst ab einer Verspätung von fünf Stunden eine Entschädigung zu gewähren. „Der aktuelle Vorschlag würde de facto die derzeitigen Fluggastrechte aushebeln und damit die Rechte der Verbraucher massiv schwächen“, sagte Lemke dem Tagesspiegel (Dienstagsausgabe). Der aktuelle Vorschlag sieht vor, dass bei Flügen erst ab fünf Stunden eine Entschädigung gezahlt werden soll. „Damit würden bis zu 80 Prozent der Fluggäste bei Verspätungen leer ausgehen.“

Details der geplanten Anpassung

Die polnische EU-Ratspräsidentschaft plant eine Überarbeitung der EU-Fluggastrechteverordnung aus dem Jahr 2004. Diese sieht derzeit vor, dass Passagiere bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden auf einer Strecke unter 1.500 Kilometern bis zu 250 Euro von der Airline erhalten, bei mehr als 1.500 Kilometern sind es 400 Euro, und bei Fernreisen über 3.500 Kilometern bis zu 600 Euro. Die polnische Regierung will einen Änderungsvorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2013 umsetzen, der Entschädigungen je nach Entfernung erst ab fünf, neun oder zwölf Stunden Verspätung vorsieht. „Es kann nicht sein, dass Verspätungen von bis zu fünf Stunden zum Normalfall erklärt werden“, sagte Lemke.

Reaktionen der Airlines und Verbraucher

Europäische Airlines kritisieren die bestehenden Regelungen schon lange als unverhältnismäßig, da die Entschädigungen oft oberhalb des Ticketpreises liegen. Dem entgegen steht das Unverständnis seitens der Verbraucher. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale (VZBV) zeigt, dass sich 90 Prozent der Verbraucher eine angemessene Entschädigung bei Verspätungen und Flugausfällen wünschen. Jutta Gurkmann, Bereichsleiterin Verbraucherpolitik des VZBV, erklärte dem Tagesspiegel: „Die drohenden Änderungen der Fluggastrechte wären eine ziemliche Bruchlandung für die geltenden Rechte der Flugreisenden.“ Sie fordert die künftige Bundesregierung auf, sich in Brüssel dafür einzusetzen, „das bestehende Schutzniveau gesetzlich zu verankern und auszuweiten“.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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