Mit dem Frühling beginnt für viele Osnabrückerinnen und Osnabrücker die Grillsaison. Wer in der Öffentlichkeit – beispielsweise im Schlossgarten – sein Fleisch braten möchte, muss die geltenden Regeln der Stadt beachten.
Diese Regeln gelten in Osnabrück
Wie und wo in Osnabrück gegrillt werden darf, regelt die „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen“ der Stadt Osnabrück, die zuletzt 2012 geändert wurde. Demnach ist das Grillen verboten, „wenn es sich nicht um handelsübliche Holzkohlegrills handelt beziehungsweise der Abstand zwischen Glut und Grasnarbe weniger als 30 Zentimeter beträgt“. Das bedeutet: Es müssen Holzkohlegrills verwendet werden (keine Einweggrills!), und zwischen der heißen Glut und der Grasnarbe muss ein Mindestabstand eingehalten werden.

Natürlich darf nicht jeder Ort zu einem Grillplatz werden: Das Grillen auf städtischen Flächen ist nur an den „ausgewiesenen Grillplätzen“ in Osnabrück erlaubt. Steigt die Gefahr von Waldbränden, kann die Stadt Verordnungen erlassen, die das Grillen auch an diesen Plätzen untersagen. Es lohnt sich also, aktuelle Verordnungen zu prüfen, um teuren Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro zu entgehen.
Spezieller Mülleimer für Grillasche im Schlossgarten
Der Schlossgarten bietet ein besonderes Extra für alle Grillfreudigen, die ihren Grill gerne in Sichtweite des historischen Gebäudes anschmeißen: einen speziellen Mülleimer für heiße Grillasche. Ein kleiner schwarzer Kasten mit der Aufschrift „Grillasche“ steht zwischen der Wiese und der Mensa am Schloss. An Osnabrücks beliebter Parkanlage kann man die Glut problemlos loswerden – ohne Sorge, den Park in Brand zu setzen.
