Die Klimaunion hat die künftige Bundesregierung gewarnt, dass Rückschritte im Klimaschutz juristische Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Ein von der Klimaunion vorgestelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Aufweichung von Klimaschutzmaßnahmen dem Prinzip des „Verschlechterungsverbots“ widerspricht.
Rechtsgutachten als Basis
Das von der Klimaunion vorgestellte Rechtsgutachten betont die rechtliche Verpflichtung Deutschlands zum Klimaschutz. Thomas Heilmann (CDU), Bundesvorsitzender der Klimaunion, betonte die verfassungsrechtlichen Grundlagen: „Klimaschutz ist kein nettes Extra, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Wer den Klimaschutz abschwächt, handelt verfassungswidrig und riskiert gerichtliche Konsequenzen“, so Heilmann laut der Klimaunion. Er verwies zudem darauf, dass die Ampelkoalition bereits einmal am Bundesverfassungsgericht gescheitert sei und mahnte, aus diesen Fehlern zu lernen und eine verfassungskonforme sowie zukunftssichere Politik zu gestalten.
Juristische Absicherung im Fokus
Die Klimaunion sieht den Klimaschutz durch mehrere rechtliche Rahmen abgesichert, darunter das Völkerrecht, die Europäische Menschenrechtskonvention, das EU-Recht und das deutsche Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 entschieden, dass der Gesetzgeber aktuelle Generationen nicht bevorzugen darf und künftige Generationen nicht übermäßig belasten soll. Diese Entscheidung basiert auf der „intertemporalen Freiheitssicherung“, die es Individuen ermöglicht, den Staat zu verklagen, wenn ihre Freiheitsrechte durch klimaschädliche Maßnahmen gefährdet werden.
Über die Klimaunion
Die 2021 gegründete Klimaunion ist ein Netzwerk für Mitglieder der Unionsparteien und Gleichgesinnte, das sich dem 1,5-Grad-Ziel verschrieben hat. Laut eigener Aussage richtet sich die Initiative an „bürgerliche Klima-Interessierte, die in der zunehmend nach links rückenden Klimabewegung keine emotionale und politische Heimat mehr finden“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
