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Deutschland unter Druck: Entscheidung zu sicheren Drittstaaten nötig

Der Druck auf die künftige Bundesregierung, eine Position zu sogenannten „sicheren Drittstaatsmodellen“ zu entwickeln, nimmt zu. Während viele EU-Länder diese Lösungen befürworten, steht Deutschland vor einer Entscheidung. „Der Großteil der EU-Länder will sichere Drittstaatenlösungen und dafür das Verbindungselement aufheben“, erklärte der Migrationsexperte Gerald Knaus der „Welt am Sonntag“. Eine geordnete Migrationspolitik, ohne die Flüchtlingskonvention aufzugeben, sei nur noch durch diese Chance möglich.

Diskussion um Drittstaatenmodelle

Gerald Knaus beschreibt, dass Asylbewerber bislang ihr Verfahren innerhalb der EU durchlaufen, wobei eine Überstellung in sichere Drittstaaten aufgrund hoher Hürden nur eingeschränkt möglich ist. Laut geltendem Recht müssen Asylbewerber eine Verbindung zu den Drittstaaten aufweisen, was die Anzahl möglicher Staaten stark einschränkt. Die EU-Kommission hat jedoch angekündigt, das Konzept bis Juni zu überarbeiten.

Eine Einführung sicherer Drittstaatenmodelle sei ein wesentlicher Bestandteil einer schlüssigen Migrationspolitik, betonte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) ebenfalls in der „Welt am Sonntag“. Er forderte, dass sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten in der Pflicht stehen, die Umsetzung solcher Modelle voranzutreiben. Die EU solle dabei eine zentrale Rolle einnehmen und Gespräche mit Drittstaaten aufnehmen, um über die Einführung eines sicheren Drittstaatenmodells zu verhandeln.

SPD sieht Herausforderungen

Dirk Wiese, der für Migrationsfragen zuständige SPD-Chefverhandler, äußerte hingegen Kritik an dem Konzept. „Wir von der SPD-Fraktion sehen das Konzept der Externalisierung nach wie vor sehr kritisch“, sagte er. Die Leitwerte Humanität und Ordnung müssten Maßstab künftigen Handelns bleiben. Konkrete Vorschläge der EU-Kommission zu Drittstaaten werden von der SPD nach Ergebnisvorlage geprüft.

Experten des SPD-geführten Bundesinnenministeriums halten die Auslagerung von Asylverfahren nicht von vornherein für ausgeschlossen. Allerdings seien sie lediglich bei teils wesentlichen Änderungen des nationalen und des Unionsrechts umsetzbar. Diese Einschätzung geht aus einem Prüfbericht des Ministeriums von Ministerin Nancy Faeser hervor, der bislang unveröffentlicht geblieben ist.

Prüfbericht und Ruanda-Modell

Angeregt durch die Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 und durch einen Zwischenbericht im Sommer 2024, befassen sich die Experten des Innenministeriums in der letzten Berichtsversion insbesondere mit dem „Ruanda-Modell“. Es ähnelt der zwischenzeitlich von Großbritannien geplanten Praxis, irreguläre Migranten nach Ruanda auszufliegen. Nach einem erfolgreich durchlaufenen Asylverfahren sollen die Betroffenen dann in dem ostafrikanischen Staat leben.

Der Bericht weist jedoch auf praktische Hürden hin. Zum einen müssten Kapazitäten im Drittstaat aufgebaut werden, was hohe Kosten verursachen könnte. Zudem bestehen außenpolitische Risiken, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Abhängigkeit Deutschlands von den Drittstaaten. Asylbewerber könnten in einen sicheren Drittstaat gebracht werden, sofern sie vor „ernsthaftem Schaden“ geschützt sind, eine Verbindung sei jedoch laut Genfer Flüchtlingskonvention und Europäischer Menschenrechtskonvention nicht vorgeschrieben.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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