Zweiter Fall von Geflügelpest in Dinklage: Landkreis Osnabrück aktualisiert Sperrzone

(Symbolbild) Hühner

In der Stadt Dinklage im Landkreis Vechta ist nach einem ersten Ausbruch am Donnerstag (11. August) nun ein weiterer Fall der Geflügelpest festgestellt worden. Deshalb müssen jetzt jeweils eine neue Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine neue Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um beide Seuchenbestände gezogen werden, die auch Gebiete im Landkreis Osnabrück betreffen.

Die Schutzzonen beider Seuchenbestände sind allerdings weitgehend identisch und können deshalb zu einer gemeinsamen Schutzzone zusammengelegt werden. Sie umfasst Gebiete der Gemeinde Badbergen.

Die Überwachungszone umfasst Gebiete der Gemeinden Quakenbrück, Badbergen, Bersenbrück und Gehrde. Schutz- und Überwachungszone bilden zusammen die Sperrzone. Auch die neue Allgemeinverfügung für den im Landkreis Osnabrück befindlichen Teil der Sperrzone ist auf der Homepage des Landkreises Osnabrück einsehbar. Mit der Verfügung werden die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die Sperrzone angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Hierzu kann auch auf einer interaktiven Karte geprüft werden, ob bestimmte Adressen oder Geflügelstandorte in einer der beiden Zonen liegen.

Geflügeltransport eingeschränkt

Sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Die Stallpflicht hat in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu erfolgen. Die Schutzvorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Im Unterschied zur vorherigen Allgemeinverfügung hat Land nun zugelassen, dass die Haltung von Geflügel alternativ auch unter Netzen oder Gittern stattfinden kann, wenn die Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln als Abdeckung eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimeter aufweisen. Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen weiterhin dem Veterinärdienst gemeldet werden.

Der Transport von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt. Futterlager und Einstreulager sollten vor Wildvögeln geschützt werden, so dass dort kein Wildvogelkot hinterlassen werden kann.


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