Prozess am Amtsgericht Osnabrück: Mehr als eine halbe Million Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern nicht abgeführt?

Amtsgericht Osnabrück (Symbolbild)

Das Amtsgericht Osnabrück verhandelt am kommenden Mittwoch (23.02.2022) in einer Strafsache gegen einen ehemaligen Gewerbetreibenden wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie der Steuerhinterziehung. Dem heute 60-jährigen wird vorgeworfen, über eine halbe Million Euro zu Unrecht erlangt zu haben.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Dezember 2008 bis Oktober 2017 ein Gewerbe als Einzelkaufmann mit der Tätigkeit eines Einschalers betrieben haben und dabei Bauarbeiten als Subunternehmer im Auftrag von Bauunternehmungen ausgeführt haben und selbst als Arbeitskraft auf den Baustellen tätig gewesen sein. Daneben soll er unterschiedliche von ihm entlohnte ausländische Arbeitskräfte eingesetzt haben. Im Zeitraum zwischen Juni 2012 und Oktober 2017 soll der Mann als verantwortliche Person für die sozial- und steuerrechtlichen Verpflichtungen des Einzelunternehmens in 57 Fällen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten haben, wodurch bei den Sozialversicherungsträgern ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als 308.000,- Euro entstanden sei. Darüber hinaus wird dem Angeklagten bezogen auf denselben Tatzeitraum vorgeworfen, in 19 Fällen Steuern hinterzogen haben, wodurch ein weiterer Schaden in Höhe von mehr als 245.000,- Euro entstanden sein soll. Insgesamt soll der Angeklagte durch die Taten einen Betrag in Höhe von 553.797,71 € zu Unrecht erlangt haben.

Der Prozessauftakt findet am Vormittag des 23. Februar statt. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen worden.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion