3G-Regel gilt auch für Badespaß

3G-Regel im Moskaubad, Schinkelbad und Nettedrom (Symbolbild)

Im Moskaubad, Schinkelbad sowie im Nettedrom gilt ab Mittwoch, 3. November, wieder die 3G-Regel: Besucherinnen und Besucher müssen daher entweder nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

Hintergrund: Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Osnabrück liegt seit mehr als fünf Werktagen in Folge über 50. Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht für diesen Fall die Ausweitung der 3G-Regel auch für Bäder und Freizeiteinrichtungen vor. Für den Schwimmbadbesuch oder den Besuch auf der EKartbahn müssen Gäste daher wieder ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen oder einen negativen Test vorlegen. Ein Sicherheitsdienst wird die Besucherinnen und Besucher vor dem Betreten kontrollieren. Zum Abgleich muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Corona-FAQs im Internet

Informationen zu Fragen wie „Wer gilt als geimpft/ genesen/ negativ getestet?“, „Für
wen gilt die 3G-Regel?“, „Welche Tests werden akzeptiert und wie lange haben
diese Gültigkeit?“ etc. erläutern die Stadtwerke-Bäder und das Nettedrom ebenfalls
auf den jeweiligen Websites in ihren Corona-FAQs


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