Wegen Betrugs hat das Amtsgericht Osnabrück einen Leistungsbezieher zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Grundlage der Verurteilung waren Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Neuen Job nicht gemeldet
Der Osnabrücker hatte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, diese aber nicht dem zuständigen Leistungsträger gemeldet – und so Arbeitslosengeld in Höhe von rund 520 Euro zu Unrecht bezogen. Das Gericht verhängte eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro gegen den Angeklagten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bei Datenprüfung aufgeflogen
Der Fall war durch eine automatisierte Datenprüfung der Agentur für Arbeit aufgeflogen. In regelmäßigen Abständen werden die von Arbeitgebern gemeldeten Beschäftigungsdaten mit den Angaben von Arbeitslosen abgeglichen. Als dabei auffiel, dass der Mann gleichzeitig Arbeitslosengeld I bezog und ein Gehalt erhielt, schaltete sich das Hauptzollamt Osnabrück ein. Die Ermittlungen führten zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft.
Zu viel bezogenes Arbeitslosengeld muss zurückgezahlt werden
Der Verurteilte hatte im Juli 2022 eine neue Arbeitsstelle angetreten, dies aber der Agentur für Arbeit verschwiegen – obwohl er laut Gesetz dazu verpflichtet gewesen wäre. Hinweise auf die Mitteilungspflicht hatte er laut den Ermittlern erhalten, dennoch unterließ er die Meldung. „Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, erklärte Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.