Der Deutsche Städtetag und kommunale Verbände kritisieren die Arzneimittelbranche für ihre Haltung zur EU-Kommunalabwasserrichtlinie. Diese neue Richtlinie fordert die Pharma- und Kosmetikindustrie auf, einen Großteil der Kosten für eine verbesserte Abwasserreinigung zu übernehmen, woraufhin die Branchenlobbys Widerstand leisten.
Die Herausforderung der Abwasserreinigung
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, äußerte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ seine Besorgnis darüber, dass die Kostenbeteiligung der Pharmaindustrie an der Abwasserreinigung infrage gestellt wird. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU), appellierte ebenfalls an die EU, nicht einzuknicken und die beschlossenen Maßnahmen beizubehalten.
Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) stellt fest, dass Salben, Tabletten und Kosmetika maßgeblich zur Verschmutzung des Abwassers mit Mikroschadstoffen beitragen. Dies macht den Ausbau von Kläranlagen notwendig, um eine vierte Reinigungsstufe zu integrieren. Der VKU schätzt die Kosten für den Ausbau und Betrieb bis 2045 auf insgesamt neun Milliarden Euro.
Herstellerverantwortung und Widerstand
Die neue Richtlinie der EU fordert, dass 80 Prozent der Kosten, etwa sieben Milliarden Euro in den nächsten 20 Jahren, von der Pharma- und Kosmetikbranche getragen werden. Kommunale Spitzenverbände berichten, dass die Branchenlobbys sich gegen diese Kostenübernahme wehren.
Helmut Dedy kritisierte die Möglichkeit, die Richtlinie in einem sogenannten Omnibus-Verfahren zu verändern, als „problematisch und unzuverlässig“. Dies würde die finanziellen Lasten auf die Bürger in den Städten verlagern.
Ein Paradigmenwechsel in der Gewässerpolitik
Der Städte- und Gemeindebund (DStGB) unterstützt den Protest. André Berghegger, DStGB-Hauptgeschäftsführer, betonte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass die Richtlinie einen „echten Paradigmenwechsel in der europäischen Gewässerpolitik“ darstellt, der nicht gefährdet werden dürfe. Die erweiterte Herstellerverantwortung wird als überfällig bezeichnet, um Anreize zur Vermeidung schädlicher Stoffe und für Investitionen in umweltschonendere Produkte zu schaffen.
Herr Berghegger unterstrich die Bedeutung dieser Maßnahmen als zentral für den Gewässerschutz. Diese Sichtweise wird durch die Forderung nach Beibehaltung der Richtlinie deutlich, um langfristig die Gewässerqualität zu sichern.
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