Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden. Das Landgericht München II folgte damit nicht den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung beantragt hatte.
Freispruch für Fahrdienstleiter und Bezirksleiter
Das Landgericht München II teilte am Montag mit, dass die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen freigesprochen wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Fahrdienstleiter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gefordert, für den Bezirksleiter zwei Jahre auf Bewährung.
Unglück mit fünf Toten und mehr als 70 Verletzten
Das Unglück ereignete sich vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen, als ein Zug aufgrund maroder Schienen entgleiste. Fünf Menschen starben, mehr als 70 wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass die Angeklagten das Unglück hätten verhindern können, doch das Gericht teilte diese Einschätzung nicht.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Dem Bezirksleiter warf die Staatsanwaltschaft vor, Instandsetzungsmaßnahmen verzögert zu haben. Beim Fahrdienstleiter sah sie lediglich ein „Augenblicksversagen“, da er einen Hinweis eines Lokführers nicht weitergeleitet hätte.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .