Der Zentralrat der Juden dringt auf eine deutliche Verschärfung des Strafrechts, um dem wachsenden Antisemitismus in Deutschland zu begegnen. Zentralratspräsident Josef Schuster fordert insbesondere neue Straftatbestände für Sympathiebekundungen gegenüber terroristischen Organisationen und eine Neuregelung der Volksverhetzung. Zudem soll nach seinem Vorschlag auch der Aufruf zur Vernichtung von Staaten strafbar werden.
Zentralrat sieht „Regelungslücken“ im Strafrecht
Zentralratspräsident Josef Schuster kritisierte im Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe) am Rande der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im Bundestag im Kloster Seeon, dass aus seiner Sicht zentrale Formen antisemitischer Hetze derzeit nicht ausreichend geahndet werden können. „Tausendfache Solidaritätsbekundungen für die Hamas, die am 7. Oktober 2023 das größte Massaker an Juden seit der Schoa begangen hat, sind derzeit erlaubt“, sagte Schuster dem „Tagesspiegel“. „Das muss sich ändern.“
Konkret schlägt der Zentralrat vor, Sympathiebekundungen für terroristische Vereinigungen unter Strafe zu stellen. Bislang ist nach seiner Darstellung lediglich das Werben von Mitgliedern oder Unterstützern strafbar.
Forderung nach Änderungen bei Volksverhetzung
Zudem müsse nach Auffassung des Zentralrats der Paragraph zur Volksverhetzung angepasst werden. So solle der sogenannte Inlandsbezug kein entscheidendes Kriterium mehr sein. Hetze gegen Einzelpersonen oder Gruppen müsse an sich strafbar sein – unabhängig davon, ob sie sich auf Menschen in Deutschland oder auf ausländische Staatsbürger beziehe.
„Der Antisemitismus tarnt sich seit dem 7. Oktober immer häufiger als vorgeblich gegen den israelischen Staat gerichteter `Antizionismus`“, sagte der Zentralratspräsident dem „Tagesspiegel“. Er nutze die Regelungslücke, dass sich Volksverhetzung nach herrschender rechtlicher Meinung durch den im Gesetz genutzten Begriff des „öffentlichen Friedens“ auf eine in Deutschland lebende Gruppe beziehen muss – also ausländische Staatsbürger außen vorlässt.
„Immer wieder werden Hassparolen, beispielsweise als Hausverbote, deshalb gezielt gegen `Israelis` anstatt gegen `Jude` geäußert“, sagte Schuster dem „Tagesspiegel“. „Obwohl Adressat und antisemitische Intention bestehen bleiben, bestehen durch juristische Details dann gute Chancen, einer Anklage zu entgehen, wie erst Anfang der Woche wieder eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth gezeigt hat.“
Strafbarkeitslücke beim Aufruf zur Vernichtung von Staaten
Neben einer Nachschärfung bei der Volksverhetzung dringt der Zentralrat auch auf eine klarere gesetzliche Regelung beim Umgang mit Aufrufen zur Zerstörung von Staaten. Des Weiteren müsse nach den Worten Schusters auch der Aufruf zur Vernichtung von Staaten strafbar sein. „Auch dies ist nicht geregelt“, kritisierte Schuster im „Tagesspiegel“. „Nachdem im Jahr 2020 bereits das Verbrennen von Staatsflaggen verboten wurde, muss hier jetzt der konsequente nächste Schritt erfolgen“, sagte Schuster.
Der Zentralratspräsident erklärte, in den vergangenen Jahren hätten gewaltsame antisemitische Übergriffe in Deutschland eine Tendenz zur Normalisierung erfahren. „Wie automatisch ist die Reaktion auf solche Übergriffe eine Erhöhung der Schutzmaßnahmen für jüdisches Leben“, sagte Schuster dem „Tagesspiegel“. „Ich bin dankbar für diesen Schutz, und dennoch: Das ist nichts weiter als Symptombekämpfung. Der Antisemitismus hat sich seit dem 7. Oktober tief in unserer Gesellschaft eingenistet. Er hat sich auf unseren Straßen breitgemacht.“
Reaktive Schutzmaßnahmen reichten nach seiner Einschätzung nicht aus, um Antisemitismus aus der Gesellschaft zu verdrängen. „Nach vielen klaren Worten muss die Politik nun mit ebenso klaren Taten die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Antisemiten zur Rechenschaft zu ziehen und dem Hass mit den Mitteln des Rechtsstaats die Stirn zu bieten“, sagte Schuster dem „Tagesspiegel“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .