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Wüst fordert sachliche Gespräche zur Richterwahl nach Sommerpause

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat die schwarz-rote Koalition dazu aufgerufen, die gescheiterte Richterwahl sachlich zu analysieren und im September einen neuen Versuch zu unternehmen. Er rief dazu auf, die Gespräche in der Sommerpause ruhig und konstruktiv zu führen und zog Lehren aus dem bisherigen Verlauf.

Appell zu sachlichen Gesprächen

Hendrik Wüst forderte die Koalitionspartner im Interview mit dem „Focus“ auf, die Diskussionen um die Wahl einer Bundesverfassungsrichterin nach den jüngsten Ereignissen sachlich zu gestalten. „Die Richterwahl ist natürlich nicht gut gelaufen – wenn auch sicher keine Staatskrise dadurch ausgelöst wurde, wie manche behaupten“, sagte der CDU-Politiker dem „Focus“. Weiter erklärte er: „Ich hoffe, dass Union und SPD in der Sommerpause sachlich und unaufgeregt über die Richterwahl sprechen können, sodass es im September einen neuen Anlauf geben kann.“

Lehren aus der verschobenen Wahl

Zudem regte Wüst an, aus der gescheiterten Wahl Konsequenzen zu ziehen. „Aus der verschobenen Wahl lässt sich sicher lernen. Ich kann aus den Erfahrungen aus meinen Koalitionen sagen, ob mit FDP oder den Grünen: Sprechen hilft immer, gerade wenn es schwierig wird“, sagte der CDU-Landeschef laut „Focus“.

Verteidigung der Kandidatin und Kritik an der Debatte

Im Zusammenhang mit der Kandidatin der SPD, Frauke Brosius-Gersdorf, bezog Wüst klar Stellung. Er habe sie als eine „fachlich sehr versiert auftretende Juristin und starke Persönlichkeit wahrgenommen“. Er kritisierte das Ausmaß der Angriffe auf Brosius-Gersdorf: „Viele der Angriffe auf sie waren einfach absolut nicht in Ordnung. Diese Unversöhnlichkeit mancher Debatte dieser Zeit stimmt mich nachdenklich“, sagte er laut „Focus“.

Zugleich zeigte Wüst Verständnis für die Skepsis in den Reihen der Union. „Ich kann aber sehr gut nachvollziehen, dass in der Unionsfraktion im Bundestag angesichts der Debatte um Frauke Brosius-Gersdorf Fragen aufgeworfen wurden. Der Schutz des ungeborenen Lebens und die Würde des Menschen sind ein zentrales Gut – für unsere Verfassung und für uns als Gesellschaft. Es ist aus diesem Grund nicht in Ordnung, wenn das Eintreten für den Schutz des Lebens als rechts oder gar rechtsextrem dargestellt wird.“

Er betonte, dass sachliche Kritik insbesondere bei der Bewerbung um hohe Staatsämter zulässig sein müsse. „Die Abgeordneten im Bundestag können frei entscheiden. Und das ist auch richtig so“, erklärte Wüst gegenüber dem „Focus“.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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