Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 zu sogenannten „Klimaschutzverträgen“ mit der energieintensiven Industrie gestartet. Ziel der CO2-Differenzverträge ist es, Investitionen in CO2-arme Produktionsverfahren gegen Preisrisiken abzusichern und den Markthochlauf neuer Technologien voranzutreiben, wie das Ministerium am Montag mitteilte.
Start des Vorverfahrens
Das Bundeswirtschaftsministerium bringt das Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 für sogenannte „Klimaschutzverträge“ mit der energieintensiven Industrie auf den Weg. Das teilte das Ministerium am Montag mit. Mit diesen CO2-Differenzverträgen sollen Investitionen in CO2-arme Produktionsverfahren beispielsweise in Bereichen wie Chemie, Zement und Glas gegen Preisrisiken abgesichert werden. Ziel der CO2-Differenzverträge ist es auch, den Markthochlauf neuer Technologien voranzutreiben.
Teilnahmebedingungen und Zeitplan
Im nun gestarteten Vorverfahren wird die Industrie zu den vorgeschlagenen Förderregeln konsultiert. Eine Teilnahme am Vorverfahren bis zum 1. Dezember 2025 ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können. Letzteres soll voraussichtlich Mitte des kommenden Jahres beginnen.
Förderfähige Technologien und Vergütung
Über das Vorverfahren können nun auch neue Projekte an der Auktion teilnehmen. Erstmals sind Technologien zur Abscheidung und Speicherung (CCS) beziehungsweise zur Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2 förderfähig. Die Unternehmen sollen letztlich auf Basis der tatsächlich erfolgten CO2-Einsparung vergütet werden.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .