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Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin: Prüfung der Wahlprüfungskompetenz des Bundestags

Nach den Wiederholungen der Bundestagswahlen in Teilen Berlins wird im kommenden Jahr die Möglichkeit diskutiert, ob der Bundestag die Aufgabe der Wahlprüfung an das Bundesverfassungsgericht abtreten sollte. Dies wurde vom Obmann der SPD im Wahlprüfungsausschuss, Johannes Fechner, bestätigt. Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling steht dieser Änderung positiv gegenüber.

Überlegungen zur Änderung der Zuständigkeiten

Der SPD-Obmann im Wahlprüfungsausschuss, Johannes Fechner, bestätigte der „Frankfurter Rundschau“ die Pläne, die Zuständigkeiten für Wahlprüfungen möglicherweise neu zu ordnen. „Das ist eine Möglichkeit, über die wir im neuen Jahr beraten wollen“, zitiert die Zeitung Fechner.

Politik und die Wahlprüfung

Neben Fechner äußert sich auch der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling zu dem Thema. Er bemängelte gegenüber der „Frankfurter Rundschau“, dass das derzeitige Verfahren „sehr stark politisiert“ sei und „in Teilen wie ein ziemliches Gefeilsche“ wirkte.

Änderung der Wahlprüfungsverfahren?

Heveling steht einer möglichen Änderung der Zuständigkeiten offen gegenüber. „Man sollte darüber nachdenken, das Verfahren künftig einstufig beim Bundesverfassungsgericht anzusiedeln, denn der Bundestag entscheidet hier ja in eigener Sache“, so der CDU-Abgeordnete. Es bleibt daher abzuwarten, welche konkreten Schritte im kommenden Jahr zur Neuregelung der Wahlprüfungen eingeleitet werden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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