Wie berechnet sich eine Maklerprovision?

Wer eine Wohnung oder ein Haus verkaufen möchte, beauftragt in der Regel ein Maklerbüro. Auch bei der Vermietung von Wohnraum ist meist ein Makler beteiligt. Dabei wurden 2021 die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Maklerprovision reformiert.

In den meisten Fällen ist es nun der Verkäufer oder der Vermieter einer Immobilie, der für die Courtage, so der Fachausdruck für die Vergütung der Vermittlerdienste, aufkommen muss. In manchen Fällen kann der Käufer mit bis zu 50 Prozent an der Maklergebühr beteiligt werden.

Was versteht man unter einer Maklerprovision?

Ein Makler vermittelt Häuser, Wohnungen und Grundstücke sowohl an Privatleute als auch an Gewerbetreibende und Unternehmen. Dafür erhält er kein festes Gehalt und keine fixe Gebühr – auch ein Honorar wird nicht fällig. Der Makler stellt seine Courtage ausschließlich leistungsbezogen in Rechnung. Nur, wenn ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen wird, erhält er Geld für seine Arbeit.

Wer muss für die Provision aufkommen?

Bis 2021 wurde die Maklerprovision vom Käufer getragen, auch wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Die neuen Regelungen legen nach dem Bestellerprinzip fest, dass die Provision von der Partei bezahlt wird, die die Dienste eines Vermittlers in Anspruch nimmt. Im Bereich Vermietung wird diese Vorgehensweise schon seit 2015 angewendet.

Es stehen zwei verschiedene Varianten zur Auswahl:

  • Doppelprovision: Hier vereinbart der Makler eine Courtage sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer einer Immobilie. In diesem Falle rechnet der Vermittler zu gleichen Teilen ab. Werden mit dem Verkäufer etwa 3 Prozent Maklergebühr vereinbart, können dem Käufer auch nur 3 Prozent in Rechnung gestellt werden.
  • Einseitige Vereinbarung: Im Regelfall wird ein Makler nur von einem Auftraggeber bestellt. Dabei handelt es sich meist um den Verkäufer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. In diesem Falle besagt § 656d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), dass der Auftraggeber höchstens 50 Prozent der Maklergebühr auf den Käufer abwälzen darf.

Welche Vorteile sind mit der Neuregelung verbunden?

Mit der neuen Regelung werden vor allem die Käufer einer Immobilie entlastet. War es vorher möglich, dass ein Maklerbüro von einem Verkäufer beauftragt wurde, die gesamte Courtage jedoch dem Käufer in Rechnung gestellt wurde, müssen Letztere nun nur noch höchstens die Hälfte der Kosten tragen. Damit fällt es vor allem jungen Familien leichter, an Wohneigentum zu gelangen.

Kann man die Maklerprovision umgehen?

Sollte bei einem Maklerbüro eine Anfrage zu einem Objekt, dass provisionspflichtig angeboten wird, eingehen, wird die Provision in jedem Fall fällig, sofern es zu einem Vertragsabschluss kommt.

Wann darf keine Provision verlangt werden?

Makler, die Immobilien besitzen und diese veräußern, dürfen keine Courtage verlangen. Das gilt auch, wenn ein Immobilienbesitzer in enger wirtschaftlicher oder rechtlicher Verbindung zu einem Maklerbüro steht. Letztlich sind preisgebundene Wohneinheiten wie Sozialwohnungen provisionsfrei.

Wie hoch darf die Maklerprovision sein?

Bei der Berechnung der Maklerprovision wird zwischen einer Vermietung und einem Verkauf unterschieden. Bei Vermietungen beläuft sich die Provision bundesweit auf etwa zwei Nettokaltmieten.

Bis Ende 2020 ließ sich die Provision bei Verkäufen in den meisten Bundesländern frei gestalten. Mit der Neuregelung wurde eine bundesweite, einheitliche Regelung eingeführt, um die Schwankungen zwischen den einzelnen Bundesländern zu begrenzen. Die Provisionen belaufen sich nun in einer Spanne zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird mit dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags fällig. In den meisten Fällen wird ein Zahlungsziel von einer bis zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung vereinbart. Im Einzelfall muss die Provision bei einem Verkauf erst gezahlt werden, wenn der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers gebucht ist.

Ist die Provision von der Steuer absetzbar?

Grundsätzlich ist die Provision nicht von der Steuer absetzbar. Wer allerdings berufsbedingt in eine Mietwohnung wechselt, lässt sich die Maklerprovision als Werbungskosten anrechnen. Der Umzug ins Eigenheim bringt jedoch keine steuerlichen Vorteile mit sich. Dann zählt die Courtage zu den sogenannten Anschaffungskosten, die nicht geltend gemacht werden können.


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Redaktion Hasepost
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