Die Zahl der Unternehmen, die im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts wegen Gesetzesverstößen oder Straftaten geführt werden, ist stark angestiegen. Laut einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linken, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, wuchs die Zahl der gelisteten Firmen von 4.632 Ende 2022 auf 21.456 zum Stichtag 31. März 2025. Dies hat Auswirkungen auf die öffentliche Auftragsvergabe und sorgt für Kritik an geplanten Gesetzesänderungen der Bundesregierung.
Deutlicher Anstieg im Wettbewerbsregister
Das Wettbewerbsregister dient als elektronische Datenbank, in der Unternehmen erfasst werden, die bestimmte Wirtschaftsdelikte begangen haben. Eine Eintragung kann erhebliche Folgen haben. So sind Firmen, die im Wettbewerbsregister stehen, bisher grundsätzlich von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn der Wert des Auftrags 30.000 Euro übersteigt.
Besonders zahlreich waren laut Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums die Verstöße gegen § 266a Strafgesetzbuch, der unter anderem die nicht oder nicht korrekt abgeführten Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber betrifft. Die Zahl der in diesem Zusammenhang gelisteten Unternehmen stieg von 2.271 auf 9.847. Weitere Eintragungen betrafen Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
Kritik an geplanten Gesetzesänderungen
Mit Blick auf die Vergabe öffentlicher Aufträge plant die Bundesregierung Änderungen. In der kommenden Woche soll das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge im Kabinett beraten werden. Geplant ist unter anderem, die für einen Eintrag ins Wettbewerbsregister relevante Wertgrenze anzuheben: Unternehmen könnten künftig nicht mehr ab einem Auftragswert von 30.000 Euro, sondern erst ab 50.000 Euro von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Meiser (Linke) kritisiert diese Pläne scharf. „Die Bundesregierung setzt offenbar alles daran, dass auch Unternehmen, die ihr Geld mit rechtswidrigen Praktiken verdienen, wieder leichter in den Genuss von öffentlichen Aufträgen kommen“, sagte Meiser den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Mit der geplanten Ausweitung der Möglichkeit zur Direktvergabe öffentlicher Aufträge entfalle zudem die Pflicht der Vergabestellen, Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen. „Den schwarzen Schafen aufseiten der Unternehmen öffnet die Bundesregierung so Tür und Tor“, kritisierte der Linken-Politiker.
Auch für gesetzestreue Unternehmen sieht Meiser Nachteile: Leidtragende seien am Ende auch anständige Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz hielten, „aber dadurch im Wettbewerb um öffentliche Aufträge gegen ihre Schmutzkonkurrenz mit Blick auf die Kosten nicht konkurrenzfähig sind“, erklärte er weiter.
Forderungen nach Nachbesserungen
Meiser fordert Korrekturen am Gesetzentwurf: „Statt die bestehenden Abfragepflichten mit der Neuregelung der öffentlichen Auftragsvergabe zu unterminieren, müssen die bereits bestehenden Ausnahmen gestrichen werden.“ Geschäftsmodelle, die auf illegalen Praktiken basierten, dürften nicht länger von öffentlichen Aufträgen profitieren. „Solch rücksichtsloses Lohndumping darf nicht auch noch mit Steuergeld gefördert werden“, sagte Meiser den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Das Wettbewerbsregister besteht seit 2021, die gesetzliche Meldepflicht gilt seit dem 1. Dezember 2021. Laut einem Sprecher des Bundeskartellamts ist der Anstieg der Zahlen ein erwartbarer Vorgang: „Dass die Zahlen steigen, ist daher als natürlicher Vorgang zu betrachten, der im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Registers steht“, so der Sprecher auf Anfrage der Funke-Mediengruppe. Es sei daher noch zu früh, um hier bereits Trends ablesen zu können.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
