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Weniger Verurteilungen 2024 – Cannabis-Teilllegalisierung zeigt deutliche Wirkung

Im Jahr 2024 sind in Deutschland rund 632.100 Menschen wegen Gesetzesverstößen rechtskräftig verurteilt worden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) entspricht dies einem Rückgang um rund 24.800 Verurteilungen oder vier Prozent gegenüber dem Vorjahr. Geldstrafen blieben die mit Abstand häufigste Sanktionsart, während Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz deutlich zurückgingen.

Mehrheit der Verurteilungen mit Geldstrafe geahndet

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte, war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht auch 2024 die am häufigsten angewandte Sanktion. Mit rund 506.500 Fällen entsprachen Geldstrafen etwa 80 Prozent aller Verurteilungen. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest entschieden die Gerichte bei rund 85.700 Personen, was einem Anteil von 14 Prozent an allen Verurteilungen entspricht.

Bei den übrigen rund 39.900 Verurteilungen, also sechs Prozent, wandten die Gerichte das Jugendstrafrecht an. Davon entfielen rund zwei Drittel auf sogenannte Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz, darunter Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest. Das verbleibende Drittel verteilte sich etwa zu gleichen Teilen auf Erziehungsmaßregeln und auf Jugendstrafe gemäß Jugendgerichtsgesetz.

Verstöße gegen das Strafgesetzbuch dominieren

Mit rund 481.700 Verurteilungen ahndeten die Gerichte im Jahr 2024 in rund 76 Prozent aller Fälle Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (StGB). Nach Angaben von Destatis waren das rund 8.900 beziehungsweise 1,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Etwa ein Fünftel dieser Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch betraf Straftaten im Straßenverkehr.

Die übrigen rund vier Fünftel der StGB-Verurteilungen verteilten sich laut Destatis auf unterschiedlichste Verstöße wie Eigentums- und Vermögensdelikte oder Straftaten gegen die Person.

Weniger Urteile nach Betäubungsmittelgesetz

Rund 150.400 Verurteilungen im Jahr 2024 gingen auf Verstöße gegen andere Bundes- und Landesgesetze zurück. Dies waren rund 15.900 beziehungsweise knapp zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Darunter entfielen rund 55.200 Verurteilungen auf das Straßenverkehrsgesetz und rund 36.400 Verurteilungen auf das Betäubungsmittelgesetz.

Während die Zahl der Verurteilungen nach dem Straßenverkehrsgesetz mit +0,4 Prozent leicht über dem Vorjahr lag, ging die Zahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz deutlich zurück. Destatis bezifferte diesen Rückgang auf rund 21.200 Verurteilungen beziehungsweise 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz waren den Angaben zufolge tendenziell auch in den Vorjahren rückläufig. Der sehr starke Rückgang zwischen 2023 und 2024 ist laut Destatis auf einen Sondereffekt durch die gesetzliche Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis seit April 2024 zurückzuführen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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