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Was bei einer Bürgschaft zu beachten ist

Die Kreditaufnahme kann für einige Menschen zu einem großen Problem werden, wenn sie keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen können. Hier kann mit einer Bürgschaft geholfen werden. Meist suchen sich Menschen Freunde oder auch Verwandte, die diese Bürgschaft übernehmen. Aber worauf sollte in dem Fall geachtet werden?

Niemals ohne Vertrag arbeiten

Es ist verständlich, dass Eltern für ihr Kind gerne eine Bürgschaft übernehmen möchten und nicht viel Wert auf eine vertragliche Absicherung legen. Doch die Bank wird diese verlangen und es sollte darauf auch nicht verzichtet werden. In einem Vertrag sollten immer die folgenden Punkte vermerkt werden.

  • Wie hoch ist die Darlehensschuld, für die eine Bürgschaft übernommen wird?
  • Wie ist der Name des Gläubigers?
  • Wie ist der Name des Schuldners?
  • Wie sieht die Hauptschuld aus?

Wenn ein Kreditvertrag ohne ein schriftliches Festhalten der Bürgschaft abgeschlossen wird, ist die Bürgschaft in diesem Fall nichtig.

Wenn es nicht möglich ist, die Bürgschaft zu übernehmen oder alle Seiten dabei ein seltsames Gefühl haben, gibt es auch die Möglichkeit, eine Bürgschaftsversicherung abzuschließen. Angebote, wie die Gewährleistungsbürgschaft, werden von verschiedenen Versicherungen zur Verfügung gestellt.

Kann eine Bürgschaft auch gekündigt werden?

Es kann einige Fälle geben, bei denen der Bürge gerne die Bürgschaft auflösen möchte. Das kann verschiedene Gründe haben, wie einen Streit mit dem Schuldner oder auch eigene finanzielle Probleme. Doch eine Bürgschaft kann nicht einfach gekündigt werden. Dies ist nur dann möglich, wenn die Schuld beglichen ist. Verstirbt der Bürge, geht die Bürgschaft auf die Erben über. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wenn sich die finanzielle Situation des Schuldners deutlich verschlechtert, kann der Bürge Anspruch auf eine Kündigung haben.

Die verschiedenen Formen der Bürgschaft kennenlernen

Es gibt unterschiedliche Arten der Bürgschaft und nicht. jede Bürgschaft kann auch durch eine Privatperson aufgegriffen werden. Ein Klassiker im privaten Bereich ist die Ehegattenbürgschaft. Auch die Mietbürgschaft ist eine der Optionen, die häufig genutzt wird. Gerade wenn junge Menschen in die erste eigene Wohnung ziehen, ist es oft sinnvoll, als Eltern eine Bürgschaft zu übernehmen Der Avalkredit wird dagegen durch die Bank übernommen und gilt für Unternehmen.


 
Redaktion Hasepost
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