Die BSW-Bundesvorsitzende Sahra Wagenknecht hat sich klar dafür ausgesprochen, der AfD im Bundestag Ausschussvorsitze zu überlassen. Zuvor hatte Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) eine Gleichbehandlung der AfD in den organisatorischen Abläufen des Parlaments gefordert, was eine erneute Debatte über den Umgang mit der Partei ausgelöst hat.
Wagenknecht für Ausschussvorsitze der AfD im Bundestag
Sahra Wagenknecht, Bundesvorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), hat sich in der „Welt“ (Freitagausgabe) zur Diskussion um den Umgang mit der AfD im Bundestag geäußert. Sie kritisiert insbesondere die Reaktionen auf die Äußerungen von Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU), der für eine Gleichbehandlung der AfD in organisatorischen Fragen geworben hatte. Wagenknecht sagte wörtlich gegenüber der „Welt“: „Die Debatte um die Äußerungen von Jens Spahn zum Umgang mit der AfD ist grotesk“.
Sie betonte weiter: „Keinen Wähler wird man dadurch zurückgewinnen, dass man der AfD im Bundestag weiterhin wichtige Ämter und andere formale Rechte vorenthält. Seit acht Jahren hält man an dieser Idiotie fest.“
Kritik an fehlendem Respekt vor demokratischen Regeln
In ihrer Stellungnahme bezeichnet Sahra Wagenknecht den bisherigen Umgang mit der AfD als „Irrweg“, der letztlich nur der Partei selbst helfe. Sie argumentiert: „Es sei ein Irrweg, der am Ende nur der AfD helfe, weil ihre Wähler das zu Recht als Ohrfeige empfinden würden.“ Besonders kritisch sieht sie, dass der AfD seit Jahren ein Bundestagsvizepräsidentenposten vorenthalten wird. Wagenknecht wörtlich: „Der AfD zum Beispiel seit Jahren einen Vizepräsidenten im Bundestag vorzuenthalten, ist kein antifaschistischer Coup, sondern einfach mangelnder Respekt vor demokratischen Regeln.“ Zudem betont sie: „Auch dieser Umgang hat dazu beigetragen, dass sich die AfD in den letzten Jahren verdoppelt hat“, und weiter: „Wer das fortsetzt, vertieft die Polarisierung des Landes und fördert die AfD auf dem Weg zur stärksten Partei.“
Bundesverfassungsgericht zu Ausschussvorsitzen
Auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich 2024 mit der Frage, ob Bundestagsmitglieder verpflichtet sind, auch AfD-Politiker zu Ausschussvorsitzenden zu wählen. Die AfD-Fraktion hatte eine Organklage eingereicht und sah sich in ihren Rechten auf Gleichbehandlung als Fraktion verletzt. Die Karlsruher Richter wiesen diese Klage jedoch ab. Laut Bundesverfassungsgericht bewegen sich die Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze im Rahmen der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages. Die Richter argumentierten, mit einer freien Wahl wäre es „unvereinbar, wenn eine Fraktion das Recht auf ein bestimmtes Wahlergebnis hätte“.
Die Debatte über den Umgang mit der AfD im Bundestag bleibt somit ein umstrittenes Thema.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
