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Verurteilung für Doppelmord an ukrainischen Soldaten in Murnau bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Russen wegen zweifachen Mordes an ukrainischen Soldaten im oberbayerischen Murnau bestätigt. Die Revision des Angeklagten wurde verworfen; das Urteil des Landgerichts München II ist damit rechtskräftig. Das teilte der BGH am Montag mit.

BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe

Der Angeklagte war vom Landgericht München II zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten, da keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts gefunden wurden.

Tatablauf in Murnau

Nach den Feststellungen des Landgerichts geriet der Angeklagte am 27. April 2024 bei einem Trinkgelage mit den beiden Ukrainern in Streit und beschloss, einen von ihnen zu töten. Er holte ein Messer aus seiner Wohnung und stach mehrfach auf das erste Opfer ein, was zu dessen sofortigem Tod führte. Anschließend tötete er auch den zweiten Soldaten, um den einzigen Zeugen zu beseitigen. Der Angriff dauerte weniger als eine Minute.

Rechtskraft des Urteils

Das Urteil ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 16. Oktober 2025 – 1 StR 314/25).

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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