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Verfassungsgericht kippt Berliner Hochschulgesetz wegen Grundrechtsverstoß

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bestimmte Regelungen des Berliner Hochschulgesetzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Besonders betroffen ist die Verpflichtung der Hochschulen, wissenschaftlichen Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Anstellung zu garantieren. Mit diesem Urteil gab das Gericht einer Verfassungsbeschwerde der Humboldt-Universität statt.

Erfolg für die Humboldt-Universität

Die Humboldt-Universität hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem sie durch das Berliner Hochschulgesetz verpflichtet war, promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern auf Qualifikationsstellen nach Abschluss des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung zuzusagen, sofern diese das Qualifikationsziel erreichen. Die Universität wandte sich gegen diese Regelung, die für alle Hochschulen des Landes Berlin galt.

Bundesverfassungsgericht sieht Grundrechte verletzt

Im nun veröffentlichten Beschluss entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese Regelung einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft darstellt. Laut dem Gericht sei die entsprechende Regelung mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin formell verfassungswidrig. Der Beschluss wurde am 25. Juni 2025 unter dem Aktenzeichen 1 BvR 368/22 gefasst.

Quellen und Zitate

Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss: „Die Regelung sei mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes formell verfassungswidrig.“

Die Informationen stammen aus dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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