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Unruhe wegen neuem Personalkonzept im Wirtschaftsministerium

Im Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck (Grüne) sorgt ein neues Personalkonzept für Unruhe. Ein in der Mittwochausgabe des „Handelsblatts“ thematisiertes Konzept regelt die Besetzung von Führungspositionen neu und stößt intern auf deutliche Kritik. Zahlreiche Ministerialbeamte äußern Unmut, da sie befürchten, das Konzept könne den Aufstieg für einfache Referenten erschweren.

Das neue Personalkonzept

Anja Hajduk, Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, unterzeichnete am 21. Februar gemeinsam mit dem Personalrat das neue Personalkonzept. Laut dem „Handelsblatt“ äußerten viele Ministerialbeamte starke Kritik an dem Konzept. „Ich bin entsetzt“, sagte einer der Betroffenen. Der umstrittene Passus 7.1 besagt, dass bei der Besetzung von Unterabteilungs- und Referatsleitungen ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet wird. Dabei können nur Führungskräfte ihr Interesse an einer freigewordenen Position bekunden, einfache Referenten hingegen nur, wenn sich keine Führungskraft meldet. Kritiker behaupten, dass einfache Referenten „zu 90 Prozent“ nun kaum noch Aufstiegschancen hätten. Nach Angaben des „Handelsblatts“ sprechen sich fast alle Abteilungsleiter gegen diesen Passus aus.

Vorwürfe und Interpretationen

Ein weiterer Vorwurf, der laut „Handelsblatt“ kursiert, ist, dass Habeck das Konzept durchsetzen ließ, um seine eigenen Leute abzusichern. Ein Teil dieser Mitarbeiter könnte nach Habecks Ausscheiden in die Fachabteilung wechseln, was durch das neue Konzept erleichtert werde, so einige Stimmen. Allerdings ist dieser Vorwurf umstritten und wird von der Mehrheit im Ministerium nicht geteilt.

Stellungnahmen und Entgegnungen

Ein Sprecher des Ministeriums sowie der Personalrat widersprechen dieser Interpretation. Sie weisen die generelle Kritik am neuen Personalkonzept zurück. Laut Sprecher sei der Passus 7.1 gängige Praxis, da Führungskräfte bereits zuvor die Möglichkeit hatten, sich zu bewerben. Nach wie vor gelte: „Eine Auswahl erfolgt – in jedem Verfahren – nach dem bestehenden Grundsatz der Bestenauslese.“ Auch der Personalrat betont, dass das Auswahlverfahren „lediglich formal in zwei Stufen geteilt“ sei.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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