Universität Osnabrück führt Studie zu sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück durch

Die Universität Osnabrück wurde mit einer Untersuchung zu sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück beauftragt. Erste Ergebnisse werden ein Jahr nach Projektbeginn veröffentlicht.

In den kommenden drei Jahren führt die Universität Osnabrück eine Studie zu sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im kirchlichen Raum im Bistum Osnabrück aus. Am vergangenen Montag wurde ein Kooperationsvertrag zwischen den beiden Institutionen unterzeichnet.

An der Schnittstelle von Geschichts- und Rechtswissenschaften

“Damit geht ein wichtiger Baustein der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum seit 1945 in wissenschaftliche Hände. Wir danken für das große Vertrauen, die Universität Osnabrück mit dieser Studie zur sexualisierten Gewalt zu beauftragen. Es ist ein besonderer Forschungsauftrag an der Schnittstelle von Geschichts- und Rechtswissenschaften, mit dem wir zur Aufklärung vergangener Taten sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück beitragen wollen”, erklärt Prof. Dr. Susanne Menzel-Riedl, Präsidentin der Universität Osnabrück, im Rahmen einer Pressekonferenz am Dienstag (4. Mai 2021). Das Bistum Osnabrück stellt der Universität 1,3 Millionen Euro für das Projekt zur Verfügung.

Wahrnehmungen sexualisierter Gewalt

Ziel des Forschungsvorhabens, mit dem Titel „Betroffene – Beschuldigte – Kirchenleitung: Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Osnabrück“, ist es, verschiedene Wahrnehmungen und Erfahrungen von sexualisierter Gewalt in dem jeweiligen zeitgenössischen Kontext zu untersuchen. Der voraussichtliche Projektbeginn fällt auf den 1. August 2021. “Wir werden der Universität Osnabrück für die Studie uneingeschränkten Aktenzugang geben”, so Generalvikar Ulrich Beckwermert, Bistum Osnabrück, “wir wollen eine wirklich unabhängige wissenschaftliche Untersuchung. Dem Projektteam gewähren wir jede Unterstützung, die wir leisten können. Bis zur Publikation der Ergebnisse ist das Bistum nicht Subjekt, sondern Objekt des Verfahrens.”

Universität Osnabrück führt Studie zu sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück durch
Universitätspräsidentin Susanne Menzel-Riedl und der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode halten gemeinsam Vertrag in den Händen, mit dem eine Studie zu sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück beauftragt wird./ Foto: Thomas Arzner/Bistum Osnabrück

Umgang mit den Ergebnissen

Den Resultaten würde sich das Bistum Osnabrück uneingeschränkt stellen und entsprechende Konsequenzen ziehen. “Wir werden uns für eine besser Unterstützung der Betroffenen und einen klaren Umgang mit den Tätern einsetzen. Außerdem werden wir die Präventionsarbeit weiter professionalisieren und uns den systematischen Prozessen hinter dem Missbrauch stellen. Ich richte meinen Dank an die Universität Osnabrück – das Forschungsvorhaben ist für uns eine große, unabhängige Unterstützung”, so Beckwermert abschließend. Erste Zwischenergebnisse sollen bereits nach einem Jahr vorgelegt werden. Über den Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Publikation entscheidet allein die Universität Osnabrück, ohne dass das Bistum zustimmen muss. Die Resultate werden für die Öffentlichkeit einsehbar sein.

Mitwirkende

Verantwortliche Projektleiter der Studie sind der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke und die Historikerin Prof. Dr. Siegrid Westphal von der Universität Osnabrück. “Das Bistum Osnabrück hat uns Mittel für drei ganze Stellen zur Verfügung gestellt. Inklusive der Projektleiter werden somit fünf wissenschaftliche Mitarbeiter an dem Forschungsvorhaben mitwirken”, so Prof. Westphal.

Geschützter Raum für Betroffene

Initiiert und begleitet wurden die Verhandlungen zwischen dem Bistum und der Universität Osnabrück von den Mitgliedern der externen Monitoring-Gruppe, die den diözesanen Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Osnabrück kontrolliert und steuert. “Wir möchten den Betroffenen einen geschützten Raum geben ihre Erfahrungen zu äußern und dass Vertrauen zu haben, dass mit den Tätern verantwortungsvoll umgegangen wird”, so der Sprecher der Monitoring-Gruppe Dr. Thomas Veen. Zudem werde man die Erfahrungen und Wahrnehmungen der Betroffenen multiperspektivisch betrachten: “Das kirchliche Handeln soll bis auf die Gemeindeebene im historischen Kontext untersucht werden. Wirkliche Aufarbeitung kann nur geleistet werden, wenn die Perspektive der Betroffenen entscheidend ist und die Strukturen aufgedeckt werden, die sexualisierte Gewalt in der Kirche begünstigt haben. Das Forschungsvorhaben wird die Gesamtprozesse des Aufarbeitens massiv befördern.” Die Ergebnisse sollen auch für die Arbeit der gemeinsamen Aufarbeitungskommission zur Verfügung gestellt werden, die die (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück einrichten.

Umfang der Studie

Das Forschungsprojekt umfasst drei Teilbereiche:

  • eine quantitative Analyse von Fällen sexualisierter Gewalt durch Kleriker im Bistum Osnabrück seit 1945 anhand von Akten und durch Befragung von Betroffenen und Zeitzeugen
  • die Erarbeitung beispielhafter Fallberichte sexualisierter Gewalt im kirchlichen Raum aus der Perspektive der Betroffenen, aber auch aus der Perspektive der Beschuldigten, der Pfarreien und der Bistumsleitung
  • die Beschreibung und Einordnung typischer Muster von Betroffenenschicksalen, Täterhandeln, Reaktionen auf Gemeindeebene und des Handelns der Bistumsleitung, um auf diese Weise die Ursachen und Rahmenbedingungen sexualisierter Gewalt sichtbar zu machen.

„Wichtig ist es uns, dass wir nicht nur die Taten und mögliche Pflichtverletzungen der Bistumsleitung im Umgang mit den Tätern untersuchen, sondern auch ein viel genaueres Bild zeichnen, das den Schicksalen der Opfer gerecht wird und ihr Leid anerkennt“, erläutert Prof. Westphal das Projekt. Das Forschungsvorhaben sei Teil eines größeren Prozesses Missbrauch in der katholischen Kirche sichtbar zu machen und zu untersuchen. “Für das Forschungsprojekt werden wir über 2.000 Personalakten einbeziehen”, so Westphal weiter, “die Gesamtstudie wird voraussichtlich nach drei Jahren abgeschlossen sein.”

Teilstudie zu Rechtsverstößen

Bereits zu Beginn der Projektlaufzeit soll in einem gesonderten Teilprojekt untersucht werden, ob die Vorgehensweise der jeweiligen Verantwortlichen der Bistumsleitung bei den schon bekannten Verdachtsfällen im Einklang mit den bestehenden Vorschriften des staatlichen und des kirchlichen Rechts stand. „Das ist keine kalte, theoretische Thematik. Wir müssen der Fragestellung auf den Grund gehen, ob ein fehlender Rechtsschutz zu der Schutzlosigkeit von Betroffenen beigetragen hat. Die Namen von Hauptverantwortlichen des Bistums werden wir nennen, wenn ihnen Pflichtverletzungen zur Last fallen. Wenn wir neue Fälle entdecken, werden wir dies unverzüglich an die zuständigen Stellen im diözesanen Schutzprozess weitergeben, damit die Betroffenen Schutz und Hilfe erhalten und gegen die Beschuldigten Strafverfahren eingeleitet werden. Die Rechte der Betroffenen werden wir dabei unbedingt schützen“, so Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke. Die Ergebnisse dieses Teilprojekts sollen spätestens ein Jahr nach Beginn der Projektlaufzeit veröffentlicht werden.

Titelbild: Pressekonferenz zum Forschungsvorhaben von Universität Osnabrück und Bistum Osnabrück./ Foto: Foto: Frieda Berg/Universität Osnabrück


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