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Union und SPD schließen Opposition aus Wahlrechtskommission

Union und SPD haben mit der Entscheidung, die Kommission zur Reform des Bundestagswahlrechts ausschließlich mit eigenen Abgeordneten zu besetzen, erheblichen Unmut ausgelöst. Linke und Grüne sprechen von mangelnder Einbindung der Opposition, die Koalitionsfraktionen verweisen hingegen auf das Ziel schneller Ergebnisse.

Reaktionen der Opposition

Bundesvorsitzende der Linken Ines Schwerdtner kritisierte: „Die große Koalition muss aufhören, Königreich zu spielen, und endlich auch eine starke demokratische Opposition in ihre Entscheidungen einbeziehen“, sagte die Bundesvorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe). Alles andere erhöhe den Politikverdruss und verstärke das Gefühl, die Regierung mache Politik an den Menschen vorbei. Es sei „beschämend, dass diese Regierung nicht einmal das schafft, was bei der Ampel noch möglich war: die Linke bei solchen Entscheidungen miteinzubeziehen“, so Schwerdtner der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe).

Die Grünen sprachen von einem schlechten parlamentarischen Stil der Koalition. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte: „In allen Wahlrechtskommissionen der letzten Jahre ging es der CDU/CSU immer als allererstes darum, ihre parteitaktischen Interessen in den Mittelpunkt zu stellen und sich selbst bei der Sitzvergabe zu bevorteilen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann der Zeitung. Deshalb sei „die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete und die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten durch die Ampelkoalition ein wirklich wichtiger Erfolg“ gewesen, so Haßelmann der Zeitung. Denn damit werde sowohl das Verhältniswahlrecht als auch ein arbeitsfähiges Parlament garantiert.

Begründung der Koalition

Die beiden Koalitionsfraktionen verteidigten ihre Entscheidung, keine Oppositionsabgeordneten in die neue Wahlrechtskommission aufzunehmen. Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion Johannes Fechner erklärte: „Wir wollen schnell zu einem Ergebnis kommen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe). „Alle möglichen Ideen und Konzepte liegen schon länger auf dem Tisch – es braucht also keine langen Beratungen, sondern eine Entscheidung.“, sagte Fechner der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe). Das sei „zunächst Sache der Koalition, die sich auf ein Modell einigen muss“, so Fechner der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe). Spätestens im Gesetzgebungsverfahren werde man dann „natürlich mit Grünen und Linken sprechen, weil das Wahlrecht mit breiter Mehrheit verabschiedet werden sollte“, sagte Fechner der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe).

Position der Union

Die Unionsfraktion behauptete, dass die Ampelkoalition bei ihrer Wahlrechtsänderung die damals oppositionelle Union nicht ernsthaft eingebunden habe. Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion Steffen Bilger sagte der Zeitung, die Wahlrechtsreform der Ampel sei „ein tiefgreifender Systemwechsel gewesen, weshalb eine ernsthafte und nicht nur formale Einbindung der Opposition angebracht gewesen wäre“. Jetzt nehme die Koalition hingegen nur „gezielte Korrekturen vor, um offensichtliche Mängel zu beheben – wie etwa den untragbaren Zustand, dass nicht alle Wahlkreissieger ins Parlament einziehen dürfen und einzelne Wahlkreise ganz ohne Bundestagsabgeordnete auskommen müssen“, sagte Bilger der Zeitung. Die Kommission solle Vorschläge „für eine verfassungsgemäße und faire Wahlrechtskorrektur“ erarbeiten, sagte Bilger der Zeitung. Diese „Vorschläge werden dann im Bundestag offen diskutiert, auch mit der Opposition. Sie ist ausdrücklich eingeladen, sich konstruktiv einzubringen“, sagte Bilger der Zeitung. Bilger und Fechner werden beide Mitglied der neuen Wahlrechtskommission sein.

Hintergrund zum Wahlrecht

Nach dem ab 1956 gültigen Wahlrecht wurden die Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen zustehen, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate errang, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden, zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein (Überhangmandate).

In Reaktion auf ein Verfassungsgerichtsurteil, das bemängelte, dass Stimmen für eine Partei so mitunter zu weniger Sitzen für diese Partei führen konnten, wurden 2011 zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt: Sie sollten dafür sorgen, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprachen. Dies führte zuletzt zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages und einer Stärkung kleinerer Parteien. Eine kleinere Reform 2020 hatte zuletzt zur Folge, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren.

Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestätigte Reform der Ampelkoalition sah zuletzt vor, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien. Ein Nachteil der Reform ist, dass manche Wahlkreise nun nicht mehr im Bundestag vertreten sind. 23 der Erststimmensieger waren von der Regelung dieses Mal betroffen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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