In der Union herrscht Uneinigkeit über die zukünftige Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plädiert für eine Ausweitung der Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung, während CSU-Bundestagsabgeordneter Stephan Pilsinger davor warnt und verfassungsrechtliche Bedenken äußert.
Kontroverse um Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen
Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche sorgt erneut für Differenzen innerhalb der Union. Stephan Pilsinger, stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses und CSU-Bundestagsabgeordneter, widerspricht Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in Hinblick auf die mögliche Ausweitung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Im aktuellen Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche durch die gesetzliche Krankenversicherung erweitert werden soll. Nina Warken hatte am Wochenende gegenüber der „Berliner Morgenpost“ erklärt: „Denkbar ist, dafür die derzeit geltende Einkommensgrenze anzuheben. Dafür muss der Abtreibungsparagraf 218 nicht geändert werden.“
Pilsinger warnt vor Aufweichung des Paragrafen 218
Demgegenüber äußert Stephan Pilsinger starke Bedenken gegenüber einer weitergehenden Kostenübernahme. Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ sagte er: „Eine über die heutigen Regelungen hinausgehende Kostenübernahme durch die Krankenkassen halte ich persönlich für verfassungsrechtlich fragwürdig und würde die Norm des Paragraf 218 meiner Meinung nach unterhöhlen.“
Zudem betonte Stephan Pilsinger: „Eine Abschaffung oder Aufweichung des Paragrafen 218 wird es mit der Union nicht geben“, so die „Süddeutschen Zeitung“.
Unterschiedliche Positionen innerhalb der Union
Die Äußerungen von Nina Warken und Stephan Pilsinger verdeutlichen die unterschiedlichen Haltungen innerhalb der Unionsparteien zu diesem Thema. Während Warken eine Anhebung der Einkommensgrenze für die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen ins Gespräch bringt, lehnt Pilsinger eine Verfassungsänderung oder Lockerung des geltenden Paragrafen 218 strikt ab. Die jeweiligen Standpunkte wurden in der „Berliner Morgenpost“ sowie der „Süddeutschen Zeitung“ veröffentlicht.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .