Die Union hat sich zurückhaltend zum Beschluss des SPD-Parteitags geäußert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD vorzubereiten. Steffen Bilger, erster parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, sieht die rechtlichen Hürden für ein solches Verfahren als sehr hoch an und verweist auf ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum „Compact“-Magazin.
Union reagiert auf SPD-Beschluss zum AfD-Verbotsverfahren
Der erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, hat sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) zu dem SPD-Parteitagsbeschluss geäußert, ein AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten. „Die bisherigen Erkenntnisse jedenfalls reichen dafür nicht“, sagte Bilger.
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des „Compact“-Magazins auf
Kürzlich hatte das Bundesverwaltungsgericht ein vom Bundesinnenministerium ausgesprochenes Verbot des „Compact“-Magazins aufgehoben. Bilger erklärte in Bezug darauf: „Spätestens nach dem Compact-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss zudem jedem klar sein, welche hohen rechtlichen Hürden ein Verbotsverfahren hätte.“ Das Urteil wird von der Union als Signal gewertet, dass die Anforderungen für ein Parteiverbot außerordentlich hoch sind.
Gemeinsame Ziele trotz unterschiedlicher Ansätze
Auf dem Parteitag in Berlin hatte die SPD beschlossen, ein AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten. Bilger betonte dennoch die Gemeinsamkeiten mit der SPD: „Wir sind uns mit der SPD einig, dass wir möglichst viele der zehn Millionen AfD-Wähler wieder für die politische Mitte gewinnen wollen, indem wir konkrete Probleme lösen“, sagte er gegenüber den Funke-Zeitungen. „Denn Frust lässt sich nicht verbieten.“ Über das weitere Vorgehen wolle man in der Koalition beraten.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
