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Union fordert schärfere Gesetze zum Schutz der Justiz

Die Unionsfraktion im Bundestag fordert eine Verschärfung der Gesetze zum Schutz von Verfahrensbeteiligten und zur Überwachung von Tatverdächtigen. Hintergrund ist ein Vorstoß aus Berlin, der bundesweit für Diskussionen sorgt und insbesondere bei SPD und Grünen auf Widerstand stößt. Während Bayern und weitere Länder auf eine steigende Bedrohungslage verweisen, fordern Kritiker eine bessere Ausstattung der Justiz statt neuer Überwachungsbefugnisse.

Union fordert besseren Schutz für Verfahrensbeteiligte

Die Unionsfraktion im Bundestag setzt sich für eine Gesetzesverschärfung zum besseren Schutz von Zeugen, Richtern und anderen Verfahrensbeteiligten ein. Susanne Hierl (CSU), rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, erklärte gegenüber der „Welt am Sonntag“: „Wer in Strafverfahren aussagt oder entscheidet, verdient den bestmöglichen Schutz – gerade im Umfeld organisierter Kriminalität.“ Die Union sei offen dafür, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundestag einzubringen.

Konkret bezieht sich die Fraktion auf einen Vorschlag aus Berlin, der bereits im vergangenen Jahr als Bundesratsinitiative eingebracht worden war. Dieser Entwurf sah vor, Bedrohungen und Einschüchterungsversuche gegen Zeugen, Richter und andere Verfahrensbeteiligte als besonders schweren Fall der Nötigung zu definieren. Zudem sollten Ermittler in solchen Fällen die Möglichkeit erhalten, Telekommunikations- und Standortdaten von Tatverdächtigen zu erheben. Die Berliner Initiative passierte die Ausschüsse, wurde jedoch vor der Abstimmung im Bundesratsplenum zurückgezogen, da sich keine Mehrheit abzeichnete – insbesondere wegen des Widerstands aus Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung.

Kritik von SPD und Grünen

Die Unionsfraktion möchte den Berliner Vorschlag nun im Bundestag erneut aufgreifen, könnte dabei jedoch am Koalitionspartner scheitern. Die SPD lehnt eine Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen ab. Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sagte: „Eine Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung oder Verkehrsdatenabfragen ist aus unserer Sicht nicht tragbar.“ Weiter betonte sie: „Wer jetzt reflexhaft nach mehr Überwachung ruft, verkennt die eigentlichen Herausforderungen.“ Stattdessen brauche es vor allem eine bessere Ausstattung der Justiz sowie einen gestärkten Zeugenschutz. Für eine sachliche Debatte sei die SPD offen.

Auch die Grünen positionieren sich klar gegen den Vorschlag. Lena Gumnior, Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss, äußerte: „Bei dem Gesetzesentwurf handelt es sich offensichtlich um reine Law-and-Order-Symbolpolitik.“ Sie kritisierte, dass die CDU keine belastbaren Belege für eine Zunahme entsprechender Straftaten liefere. Aus ihrer Sicht reichten bestehende Vorschriften aus, um Bedrohungen zu ahnden.

Uneinheitliche Lage in den Bundesländern

Laut Angaben der Länder ist die Bedrohungslage schwer messbar, da eine bundesweite Statistik nicht existiert. Niedersachsen meldete im Jahr 2024 insgesamt 156 Beleidigungen, 54 Bedrohungen und neun tätliche Angriffe gegen Justizbedienstete. In Baden-Württemberg wurden 195 sicherheitsrelevante Vorkommnisse gezählt. Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berichten von zunehmenden Einschüchterungen in der Justiz. Rheinland-Pfalz verweist auf geringe Fallzahlen, während Nordrhein-Westfalen entsprechende Daten erst seit April 2024 erhebt.

Bayern unterstützt die Berliner Gesetzesinitiative ausdrücklich und verweist auf einen deutlichen Anstieg gemeldeter Vorfälle. Zwischen Juli 2022 und Juni 2023 wurden im Geschäftsbereich Justiz 541 Gewaltvorkommnisse registriert, nach 304 Fällen im Jahr 2020.

Ob es zu einer neuen Gesetzesinitiative im Bundestag kommt, ist derzeit offen. Susanne Hierl sagte dazu: „Wir sind offen dafür, gemeinsam mit dem Koalitionspartner die Berliner Vorschläge im Bundestag aufzugreifen und in eine eigene Gesetzesinitiative zu überführen.“ Eine Zustimmung der Länder wäre in diesem Fall nicht erforderlich.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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