Angesichts des Anstiegs der Jugendkriminalität in Deutschland, wird eine erneute Debatte über die Senkung des Strafmündigkeitsalters von der Union gefordert. Dieses liegt aktuell bei 14 Jahren, doch scheint der Anstieg von Tätern unter 14 Jahren die Notwendigkeit einer früheren Strafmündigkeit nahe zu legen.
Aufruf zur Debatte um Strafmündigkeitsalter
Der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), erörterte gegenüber der “Rheinischen Post” die Notwendigkeit einer erneuten Debatte. “Der Anstieg von Tätern unter 14 Jahren wirft die Frage nach einer früheren Strafmündigkeit auf”, erklärte er. Krings ist der Meinung, dass “gerade bei Gewalttaten von einer Herabsetzung der Altersgrenze eine Abschreckung ausgehen kann.”
Bewusstsein um Strafmündigkeitsregeln
Krings fügte hinzu, dass in der Vergangenheit Täter im Kindesalter sich gezielt über Strafmündigkeitsregeln im Internet informiert hätten. Ein solcher Fall hat sich vor einem Jahr in Freudenberg gezeigt, als zwei 12- und 13-Jährige ein Mädchen ermordeten.
Forderung nach Gutachten und stärkere Einbeziehung von Jugendämtern
Der CDU-Politiker forderte zudem, dass Justizminister Marco Buschmann (FDP) ein Gutachten in Auftrag gibt, um den psychologischen Entwicklungsstand von 12- und 13-Jährigen sowie die Umstände, unter denen Kinder zu Tätern werden, wissenschaftlich fundiert aufzuarbeiten. Krings betonte weiterhin, dass bei jungen Gewalttätern die zivilrechtliche Möglichkeit einer “freiheitsentziehenden Unterbringung per Gerichtsbeschluss” verstärkt genutzt werden müsse. Es sei Pflicht der Länder, entsprechende Einrichtungen vorzuhalten und die Jugendämter müssten diese Möglichkeiten konsequenter nutzen, so Krings.