Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, syrischen Flüchtlingen in Deutschland die Möglichkeit zu geben, Erkundungsreisen in ihre Heimat zu unternehmen, ohne den Schutzstatus zu gefährden. Bisher riskieren Rückkehrwillige durch solche Besuche einen Verlust ihres Schutzes. UNHCR sieht darin eine wichtige Voraussetzung für eine informierte Entscheidung über eine freiwillige Rückkehr.
Appell des UNHCR an die Bundesregierung
Katharina Thote, UNHCR-Chefin in Deutschland, erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben), dass Deutschland den Flüchtlingen durch die Ermöglichung solcher Erkundungsreisen die Chance gebe, „eine wohlinformierte Entscheidung über eine freiwillige Rückkehr zu treffen“. Thote betonte weiter, dass die Bundesregierung damit ein „pragmatisches Signal“ senden würde.
Laut Katharina Thote seien sogenannte „Go and See Visits“, also kurze, selbst organisierte Besuche in der Heimat, entscheidend, wenn Flüchtlinge über eine Rückkehr nachdenken. „Man muss wissen, wohin man zurückkehrt“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Dabei gehe es unter anderem darum, ob Arbeit gefunden werden könne, ob es Schulen für die Kinder gebe, ob das Haus noch stehe und wie die Sicherheitslage sei. „Das sind existenzielle Fragen und ohne Antworten trifft niemand – erst recht keine Familie – eine so weitreichende Entscheidung“, so Thote. Sie fügte hinzu: „Erkundungsbesuche können dazu beitragen, eine Rückkehr in Würde und Sicherheit realistischer zu planen und das Vertrauen in Rückkehrprogramme zu stärken.“
Forderung nach Erhalt des Schutzstatus
Aus Sicht des UNHCR sei es wichtig, dass solche Reisen freiwillig, zeitlich begrenzt und ohne Risiko für den Schutzstatus erfolgen, sagte Katharina Thote. Sie betonte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Ein solcher kurzer Besuch ist kein Beweis dafür, dass kein Schutzbedarf mehr besteht, aber kann langfristig dazu beitragen, dass eine Rückkehr dann nachhaltig und dauerhaft ist.“ Das Auswärtige Amt warnt laut Agenturbericht weiterhin vor Reisen nach Syrien.
Rechtliche Situation in Deutschland und anderen Ländern
Laut UNHCR gestatten Länder wie Frankreich oder die Türkei syrischen Flüchtlingen unter bestimmten Bedingungen Erkundungsbesuche in ihre Heimat, ohne dass der Flüchtlingsstatus erlischt. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wird bei syrischen Flüchtlingen aus Deutschland im Fall von Reisen in die Heimat grundsätzlich vermutet, „dass die Voraussetzungen für den jeweiligen Schutzstatus nicht mehr vorliegen“. Die Organisation Pro Asyl weist darauf hin, dass eine Reise nach Syrien „im Regelfall zum Widerruf des Schutzstatus durch das Bamf“ führt.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .