UN-Sicherheitsrat fordert erstmals Waffenruhe im Gazastreifen an

Der UN-Sicherheitsrat fordert erstmals eine “sofortige Waffenruhe” im Gazastreifen, eine Änderung zu der ursprünglich geforderten “dauerhaften” Unterbrechung der Kämpfe. Trotz Bedenken über die Auswirkungen dieses Beschlusses auf Hamas und den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, macht die Enthaltung der USA als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats den Weg für diese völkerrechtlich bindende Resolution frei.

Reaktionen des UN-Sicherheitsrates

Der UN-Sicherheitsrat hat in einer wegweisenden Entscheidung eine sofortige Waffenruhe im Gazastreifen gefordert. Mitglieder des Weltsicherheitsrates, darunter Russland, betonten die Wichtigkeit, die Formulierungen des Beschlusses nicht abzuschwächen. Das Zitat “sofortige Waffenruhe”, ersetzt die in einer früheren Version verwendete Formulierung einer “dauerhaften” Unterbrechung der Kämpfe.

Forderung nach Freilassung der Geiseln

Darüber hinaus enthält die Resolution die Forderung nach der “sofortigen und bedingungslosen Freilassung aller Geiseln”. Die Einhaltung dieser Forderungen ist jedoch ungewiss. Die Rolle, die die Resolution auf das Handeln von Hamas oder dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu spielen wird, bleibt unklar.

Resolution und ihre Auswirkungen

Die Beschlüsse des Sicherheitsrats sind völkerrechtlich bindend und Verstöße können mit Sanktionen geahndet werden. Allerdings erfordert die Umsetzung dieser Sanktionen eine Mehrheit im Sicherheitsrat, in dem die ständigen Mitglieder ein Vetorecht haben.

Die USA, ein ständiges Mitglied des Sicherheitsrats, haben bisher ähnliche Resolutionen blockiert. In diesem Fall haben sie jedoch durch Enthaltung den Weg für die Annahme der jetzt gültigen Resolution freigemacht. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen diese Entscheidung tatsächlich auf dem Boden haben wird.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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