Über 1,2 Millionen Deutsche beziehen Grundsicherungsleistungen im Alter

Im Dezember 2023 erhielten in Deutschland über 1,2 Millionen Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, ein Anstieg um 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei entfällt der Großteil der Empfänger auf Rentner, während der Anteil an erwerbsgeminderten jüngeren Menschen sinkt. Einfluss hat zudem der gestiegene Anspruch auf Grundsicherung bei Geflüchteten aus der Ukraine.

Zunahme von Leistungsempfängern insbesondere bei Rentnern

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte Mitte Januar mit, dass die Zahl der Menschen, die Grundsicherungsleistungen erhalten, im Dezember 2023 bei über 1,2 Millionen lag. Dies bedeutet eine Zunahme von etwa 22.000 oder 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Grundsicherung kann von Erwachsenen bezogen werden, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Anstieg vor allem bei Grundsicherung im Alter

Rund 690.000 Empfänger, das sind 56,9 Prozent, erhielten im Dezember 2023 Grundsicherung im Alter. Solche Leistungen können in Anspruch genommen werden, wenn Personen die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten haben. Dies bedeutet eine Steigerung von 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresjahr. Die Altersgrenze lag im Dezember 2023 bei 66 Jahren.

Rückgang bei erwerbsgeminderten jüngeren Empfängern

Die Anzahl der Personen, die aufgrund einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung Grundsicherungsleistungen erhielten, nahm hingegen ab. Rund 520.000 Empfänger oder 43,1 Prozent der Gesamtanzahl waren im Alter von 18 bis unter der Altersgrenze. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1,6 Prozent zurück.

Einfluss durch erhöhten Anspruch von Geflüchteten aus der Ukraine

Eine Rolle spielt in der Gesamtentwicklung auch der Anstieg von leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine. Ihre Zahl ist von 73.060 im Dezember 2022 auf 86.775 im Dezember 2023 und damit um 18,8 Prozent gestiegen. Seit dem 1. Juni 2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB XII anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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