US-Präsident Donald Trump hat ein Gesetz zur Freigabe von Akten in der sogenannten Epstein-Affäre unterzeichnet. Das Justizministerium wird damit verpflichtet, alle „nicht als geheim eingestuften“ Unterlagen im Zusammenhang mit dem Sexualstraftäter Jeffrey Epstein innerhalb von 30 Tagen zu veröffentlichen. Unklar ist jedoch, wie viele Dokumente tatsächlich für die Öffentlichkeit einsehbar sein werden. Das Vorhaben war im Kongress zuvor heftig umstritten.
Monatelanger Konflikt im Kongress
Die Gesetzgebung ist das Ergebnis eines monatelangen parteiübergreifenden Vorstoßes im Kongress. Zunächst war das Vorhaben auf Widerstand von Donald Trump gestoßen und hatte zu scharfen Auseinandersetzungen innerhalb der Republikanischen Partei geführt. Trump hatte erst vor wenigen Tagen angekündigt, ein entsprechendes Gesetz doch unterzeichnen zu wollen, obwohl er die von Demokraten geführte Initiative zur Veröffentlichung der Akten als „Schwindel“ bezeichnete.
Spielraum für Justizministerium
Manche Akten könnten trotz des Gesetzes und der damit verbundenen Freigabepflicht weiterhin ganz oder teilweise gesperrt bleiben. Justizministerin Pam Bondi kann Informationen zurückhalten oder schwärzen, die „eine aktive Bundesuntersuchung oder laufende Strafverfolgung gefährden“ würden. Damit ist derzeit offen, wie viele der Akten tatsächlich vollständig oder teilweise zugänglich gemacht werden.
Hintergrund: Vorwürfe gegen Jeffrey Epstein
Jeffrey Epstein war 2019 angeklagt worden, einen Ring zur sexuellen Ausbeutung Minderjähriger unterhalten zu haben. Er war gut vernetzt und zählte Prominente sowie hochrangige Politiker zu seinen Bekannten und Freunden. Ebenfalls 2019 starb er in Untersuchungshaft – nach offiziellen Angaben durch Suizid.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .