Der Deutsche Tourismusverband dringt auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung der Luftverkehrssteuer und verweist auf die Bedeutung des Luftverkehrs für die Erreichbarkeit Deutschlands und seiner Tourismusregionen. Hintergrund sind finanzielle Spielräume im Bundeshaushalt, in dem zugleich milliardenschwere Mittel für die E-Auto-Förderung und der Ausgleich erwarteter Mindereinnahmen durch eine Steuersenkung im Luftverkehr geplant sind. Zugleich steht der Verkehrssektor wegen steigender Emissionen und völkerrechtlicher Klimaverpflichtungen unter Druck.
Tourismusverband fordert Umsetzung der Koalitionsvereinbarung
Der Deutsche Tourismusverband fordert eine Absenkung der Luftverkehrssteuer. „Nachhaltige Mobilität und ein wettbewerbsfähiger Luftverkehr sind gleichermaßen erforderlich“, sagte der Präsident des Verbands, Reinhard Meyer, der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). Er betonte weiter: „Wir gehen davon aus, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung der Luftverkehrssteuer umgesetzt wird. Der Luftverkehr ist für die internationale Erreichbarkeit Deutschlands und vieler Tourismusregionen unverzichtbar.“
Finanzielle Spielräume und Haushaltskonflikte
Hintergrund der Forderung ist, dass für die E-Auto-Förderung nach Plänen von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung stehen sollen. Auf der anderen Seite ringen das Verkehrs- und das Finanzministerium bei der versprochenen Senkung der Luftverkehrssteuer derzeit um die Kompensation der erwarteten Mindereinnahmen von 350 Millionen Euro. Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sieht dafür in seinem Etat keine Spielräume.
Klimavorgaben und internationale Verpflichtungen
Der Verkehrssektor überschreitet regelmäßig die im Bundes-Klimaschutzgesetz vorgesehen CO2-Höchstmengen. Nach ersten Berechnungen von Agora Energiewende ist der CO2-Ausstoß im Verkehrssektor 2025 sogar gestiegen. Der Internationale Gerichtshof hatte im Juli klargestellt, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, ihre Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel zu begrenzen, und dass eine Verletzung dieser Verpflichtungen zu Schadensersatzzahlungen führen kann.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .