Die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, fordert eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland. Anlass ist der aktuelle Reformvorschlag der SPD, der nach ihrer Einschätzung eine notwendige Debatte neu angestoßen hat, deren Ergebnis aus ihrer Sicht feststeht: „Klar ist: Eine Reform ist unausweichlich“, schreibt sie in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).
Schnitzer sieht Reformzwang unabhängig von Konjunktur
Monika Schnitzer verweist in ihrem Beitrag darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die geltenden Regelungen zur Erbschaftsteuer bereits mehrfach beanstandet habe und zudem ein weiteres Verfahren anhängig sei. Änderungen würden daher notwendig sein – „unabhängig von Konjunkturlage oder politischem Timing“, schreibt sie im „Handelsblatt“.
Die Ökonomin kritisiert eine systematische Begünstigung großer Vermögensübertragungen, insbesondere von Betriebsvermögen. In Deutschland würden Erbschaften und Schenkungen „sehr ungleichmäßig besteuert“, heißt es in dem Gastbeitrag. Während steuerpflichtige Übertragungen zwischen 100.000 und 200.000 Euro im Durchschnitt mit rund 13 Prozent belastet würden, liege der effektive Steuersatz bei sehr großen Vermögensübertragungen von mehr als 20 Millionen Euro bei nur etwa acht Prozent.
Ungleichbehandlung und Vermögensungleichheit
Diese Ungleichbehandlung „widerspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip und trägt zur Verfestigung der Vermögensungleichheit bei“, so Schnitzer im „Handelsblatt“. Zwischen 30 und 50 Prozent des privaten Vermögens in Deutschland stammten aus Erbschaften und Schenkungen.
Bewertung des SPD-Vorschlags
Die häufig geäußerte Sorge, eine gleichmäßigere Besteuerung von Betriebsvermögen gefährde Unternehmen, weist Schnitzer zurück. Diese Befürchtung werde „empirisch nicht gestützt“. Internationale Studien fänden „keine systematischen negativen Effekte auf Beschäftigung oder Investitionen“, schreibt sie.
Eine mögliche Liquiditätsbelastung zum Zeitpunkt der Übertragung lasse sich nach Einschätzung von Schnitzer durch „großzügige Stundungsregelungen“ begrenzen. Der SPD-Entwurf sehe hierfür eine Frist von 20 Jahren vor. Dies sei „zielgenauer als die heutigen Verschonungsregeln“, die unternehmerischen Entscheidungen durch Lohnsummen- und Fortführungsauflagen verzerrten. Die Aufregung über den Vorschlag der SPD sei deshalb unbegründet, so Schnitzer im „Handelsblatt“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .