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Thüringen: Verfassungsgericht erlaubt Ausschluss verfassungsfeindlicher Referendare

Thüringen darf Bewerber vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof erklärte eine entsprechende Regelung für verfassungsgemäß und wies einen Antrag der AfD-Fraktion im Landtag zurück. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei nach Auffassung des Gerichts gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu sichern.

Verfassungsgerichtshof bestätigt Ausschlussmöglichkeit

Thüringen darf Bewerber, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Weimar. Demnach ist der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu gewährleisten.

AfD-Fraktion scheitert mit Normenkontrollantrag

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens die Überprüfung dieser Regelung beantragt. Sie argumentierte, dass der entsprechende Paragraf gegen die Thüringer Verfassung verstoße und daher nichtig sei. Der Verfassungsgerichtshof wies diesen Antrag jedoch zurück und teilte mit, dass das gesellschaftliche Vertrauen nicht nur in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz als Ganzes nicht gefährdet werden dürfe.

Kriterien für den Ausschluss aus dem Vorbereitungsdienst

Laut Gericht müssen die Handlungen des Betroffenen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aber von Gewicht sein. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei reiche nicht aus.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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