Angesichts des großflächigen Stromausfalls im Südwesten Berlins warnt der Bundesverband Sachverständiger (BVS) vor erheblichen Frost- und Wasserrohrbruchschäden. Besonders gefährdet seien derzeit leerstehende Wohnungen und Häuser, in denen Leitungen auskühlen können.
Warnung vor klassischen Frostschäden
Der Bundesverband Sachverständiger (BVS) sieht angesichts des Stromausfalls im Südwesten der Hauptstadt ein deutlich erhöhtes Risiko für Schäden an Trinkwasserleitungen. „Wenn Gebäude auskühlen und die Temperatur in Leitungsbereichen in Richtung Gefrierpunkt fällt, kann Wasser in Trinkwasserleitungen gefrieren, sich ausdehnen und Leitungen sowie Armaturen sprengen – häufig mit erheblichen Folgeschäden an Bausubstanz und Einrichtung“, sagte der BVS-Bundesfachbereichsleiter Ralf Masuch der dts Nachrichtenagentur.
„Wichtig ist: Leitungen können auch in unbewohnten, nicht genutzten Wohnungen platzen, wenn sie auskühlen. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern in solchen Lagen ein klassischer Schadenverlauf – und er wird oft erst bemerkt, wenn es zu spät ist“, erklärte Masuch weiter laut dts Nachrichtenagentur.
Viele Wohnungen vorübergehend unbewohnbar
Nach dem Stromausfall sind nach BVS-Angaben viele Haushalte temporär nicht bewohnbar. Betroffene seien teilweise in Hotels, Notunterkünften oder bei Angehörigen untergebracht worden, viele Wohnungen stünden leer. „In dieser Konstellation steigt das Risiko für Frostschäden in Trinkwasserinstallationen erheblich“, so Masuch gegenüber der dts Nachrichtenagentur.
Empfehlungen der Sachverständigen
Die Sachverständigen des BVS empfehlen nach Angaben gegenüber der dts Nachrichtenagentur regelmäßige Kontrollgänge in betroffenen Gebäuden. Wenn eine ausreichende Beheizung nicht sicher möglich sei, müsse die Trinkwasseranlage frostfrei gestellt werden. „Das bedeutet in der Praxis: Wasser an der Hauptabsperrung abstellen und Leitungen entleeren, soweit möglich.“
Zugleich warnen die Sachverständigen laut dts Nachrichtenagentur ausdrücklich davor, eingefrorene Leitungen mit offener Flamme oder ungeeigneten Heizgeräten „aufzutauen“. „Brandgefahr und Folgeschäden sind real“, sagte Masuch. Nach längerer Abwesenheit oder nach Entleerung müssten Absperrorgane nach BVS-Empfehlung langsam geöffnet und auf Dichtheit kontrolliert werden.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .