HASEPOST
 

Streit um Arbeitszeiterfassung: Regierung und Gewerkschaften uneins

Beim geplanten Gesetz zur Arbeitszeiterfassung zeichnet sich ein Streit zwischen der Bundesregierung und den Gewerkschaften ab. Während die Regierungskoalition Ausnahmen für die Vertrauensarbeitszeit vorsieht, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine umfassende Erfassung für alle Arbeitnehmer. Auch Vertreter der Arbeitgeber und Gewerkschaften vertreten dazu unterschiedliche Standpunkte. Ein Zeitpunkt für einen Gesetzentwurf ist noch nicht bekannt.

Kontroverse um Ausnahmen für Vertrauensarbeitszeit

Im Zuge der anstehenden Neuregelung zur Arbeitszeiterfassung gibt es erheblichen Dissens zwischen Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern. Die Bundesregierung plant laut Angaben, Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Beschäftigte mit Vertrauensarbeitszeit zu ermöglichen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigt sich darüber jedoch kritisch.

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel erklärte gegenüber der „Welt am Sonntag“: „Für Ausnahmen von der Erfassung für Vertrauensarbeitszeit besteht keinerlei Erfordernis, sie widersprächen aus unserer Sicht zudem dem EU-Recht“, so Anja Piel laut der Zeitung.

Gewerkschaften für Regelung – Arbeitgeber warnen vor Einschränkungen

Auch die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis äußerte sich zur aktuellen Debatte. „Wir sind nicht grundsätzlich für die Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit, da sie meist bei Beschäftigten mit hohen Gehältern einvernehmlich vereinbart wird“, sagte Andrea Kocsis. Sie betonte weiter: „Sollte sie als Umgehungsmöglichkeit der Schutzrechte des Arbeitszeitgesetzes und der Aufzeichnung durch Arbeitgeber genutzt werden, darf das Modell nicht fortbestehen“, so Andrea Kocsis.

Dem entgegnete Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger in der „Welt am Sonntag“: „In vielen Betrieben wird die Arbeitszeit bereits heute für die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer erfasst. In anderen Bereichen mit guten Gründen nicht. So wird im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit dem Wunsch der Beschäftigten entgegengekommen und ein verantwortliches Maß an Flexibilisierung ermöglicht.“ Darüber hinaus sagte Rainer Dulger: „Vertrauensarbeitszeit mit der Stechuhr zu erfassen, ist ein Widerspruch in sich. Damit würde ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Arbeitszeitflexibilisierung abgeschafft. Mit moderner Arbeitszeitgestaltung hat das nichts mehr zu tun.“

Neuregelung steht aus

Nach höchstrichterlichen Entscheidungen ist die Bundesregierung verpflichtet, die Arbeitszeiterfassung gesetzlich neu zu regeln. Aus dem Bundesarbeitsministerium heißt es, der Entwurf der Vorgängerregierung sei „obsolet“. Deshalb habe man nach der Sommerpause sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeber zu einem Dialog über die Neuregelung eingeladen. Wann ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, bleibt jedoch weiterhin unklar.

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
Hallo Welt
Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

  

   

 

Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion