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Städtetag unterstützt Bußgeld für Mietpreisbremse-Verstöße

Der Deutsche Städtetag zeigt sich erfreut über den Vorschlag aus den aktuellen Koalitionsverhandlungen, der ein Bußgeld für Vermieter vorsieht, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen. In einem Entwurf für den Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse sowie weitere Änderungen im Mietrecht verständigt.

Reaktionen des Deutschen Städtetages

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, äußerte sich gegenüber der „Welt am Sonntag“ positiv zum Vorschlag, bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse Bußgelder zu verhängen. „Den Städten ist sehr wichtig, dass die Mietpreisbremse wirkt und ihre Einhaltung auch überwacht wird“, sagte Dedy. Er betonte, dass der Vorschlag, Verstöße mit Bußgeldern zu belegen, „erst einmal eine gute Idee“ sei.

Inhalte des Koalitionsvertrags

Union und SPD planen, die Mietpreisbremse um „zunächst zwei Jahre“ zu verlängern. Dies geht aus einem Entwurf für den Koalitionsvertrag hervor. Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse sieht der Entwurf auch neue Regelungen für Nebenkostenabrechnungen und Indexmieten vor. Zudem soll bis Ende 2026 eine Expertengruppe, bestehend aus Mieter- und Vermieterorganisationen, die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften und eine Reform der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch vorbereiten. Eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse ist ebenfalls Teil dieser Vorbereitungen.

Fähigkeiten der Städte

Laut Dedy wären Städte und Gemeinden in der Lage, überhöhte Mieten zu kontrollieren und Bußgelder zu verhängen. „Die Sachkompetenz für entsprechende Kontrollen haben wir“, stellte er klar. Allerdings hänge die Verfügbarkeit der nötigen Ressourcen stark von der konkreten Ausgestaltung der Regelungen ab. Hierüber sei bislang noch zu wenig bekannt, so Dedy weiter.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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