Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Christian Schuchardt, hat die Ankündigung des Verteidigungsministeriums kritisiert, die Umwandlung von Bundeswehr-Liegenschaften in zivile Nutzungen zu stoppen. Nach Angaben des Ministeriums sind von dem Konversionsstopp 187 ehemalige militärische Liegenschaften sowie 13 weiterhin betriebene Standorte betroffen.
Städtetag kritisiert Umwandlungsstopp
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Christian Schuchardt reagierte mit scharfer Kritik auf die Entscheidung: „Der jetzt vom Bund ausgesprochene Umwandlungsstopp von ehemaligen Bundeswehrstandorten ist für die betroffenen Kommunen eine riesige Herausforderung“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochsausgabe).
„Beispielsweise sollten einige Flächen für dringend benötigte neue Wohnungen oder Studentenwohnheime genutzt werden und sich zu neuen modernen Stadtquartieren entwickeln. Diese Planungen liegen jetzt erst einmal auf Eis. Das ist ziemlich bitter gerade dort, wo die Menschen fest mit neuen Wohnungen gerechnet und sich darauf gefreut haben.“ Die Zitate gab er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochsausgabe).
Gewiss könnten die Städte nachvollziehen, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine die Sicherheitslage verändert habe, fuhr Schuchardt fort. „Wichtig ist aber eine transparente Kommunikation über konkrete Perspektiven für Bundeswehr-Liegenschaften. Da ist noch viel Luft nach oben. Die Standortkommunen müssen zeitnah informiert werden, was die Überprüfungen ergeben haben und wie Entscheidungen ausfallen.“ Dies sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochsausgabe).
Alternativ solle darüber nachgedacht werden, neue Kasernen an Standorten in der Nähe zu entwickeln oder Teilfreigaben in Betracht zu ziehen, „damit nicht alle Flächen vollständig blockiert werden“. Auch dieses Zitat äußerte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochsausgabe).
Ministerium nennt Umfang des Konversionsstopps
Das Ministerium hatte mitgeteilt, dass von dem Konversionsstopp 187 ehemalige militärische Liegenschaften betroffen seien, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befänden und grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet erschienen. Betroffen seien zudem 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibe und die anders als vorgesehen nicht aus der Nutzung genommen würden.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
