Stadt erneuert Fahrbahn: Am Huxmühlenbach voraussichtlich bis Mitte Dezember voll gesperrt

Baustelle (Symbolfoto) / © Swaantje Hehmann

Die Stadt Osnabrück erneuert ab Montag, 7. November, in der Straße Am Huxmühlenbach zwischen der Hannoverschen Straße und dem Hauptzollamt Osnabrück die Fahrbahn. Neben dem Einbau einer neuen Asphaltschicht wird die beauftragte Baufirma Bord- und Rinnenanlagen erneuern sowie einen Fuß- und Radweg herstellen. Hierzu wird die Straße in dem Bereich ab dem Baustart bis voraussichtlich Mitte Dezember voll gesperrt.

Die Grundstücke in der Straße Am Huxmühlenbach sind während der Arbeiten nicht mit dem Auto, wohl aber fußläufig und für Rettungskräfte zugänglich. Anwohnerinnen und Anwohner von Friedlandweg und Heimkehrerweg haben die Möglichkeit, ihre Straßen während der Bauzeit über den Piärkamp zu verlassen. Die dortigen Poller werden dazu entfernt.

Busse fahren Umleitung

Während der Sperrung fahren die Busse der Linie 151 in Richtung Hettlicher Masch über Gesmolder Straße, Karmannstraße, Ackerstraße, Narupstraße, Hannoversche Straße, Düstruper Straße, Wellmannsweg bis zur Endhaltestelle Hettlicher Masch. In der Gegenrichtung fahren die Busse über Wellmannsweg, Düstruper Straße, Hannoversche Straße, Carl-Lüer-Straße und Doppheide.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion