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Staatsgerichtshof kippt Bremens Haushalte 2023/2024 wegen Schuldenbremse

Der Bremer Staatsgerichtshof hat die Haushaltsgesetze der Hansestadt für die Jahre 2023 und 2024 für verfassungswidrig erklärt. Die Gesetze verstießen gegen die Schuldenbremse und entsprachen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage hätten darlegen müssen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Verstoß gegen Schuldenbremse

Die Richter stellten fest, dass die Haushaltsgesetze nicht den Vorgaben genügten, die eine erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage nachvollziehbar hätten begründen müssen. Nach Auffassung des Gerichts fehlten damit zentrale Voraussetzungen für die Zulässigkeit der gewählten Finanzierung.

Krisen anerkannt, Begründung unzureichend

Die Klimakrise, die Covid-Pandemie und der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurden als außergewöhnliche Notsituationen anerkannt, die sich der Kontrolle des Staates entzogen. Dennoch habe der Gesetzgeber nicht ausreichend dargelegt, dass die finanzielle Belastung durch diese Krisen die Aufnahme von Notkrediten rechtfertige. Insbesondere fehle es an einem sachlichen Zusammenhang zwischen der Krise und den finanzierten Maßnahmen, wie etwa den Stützungsmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr und den Klinikverbund Gesundheit Nord.

Keine Rückabwicklung, einstimmige Entscheidungen

Rückabwicklungspflichten für bereits verausgabte Mittel ergeben sich aus der Unvereinbarkeitsfeststellung nicht. Die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs sind einstimmig ergangen (Az: St 6/23, St 3/24).

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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