Wenn Geld ins Spiel kommt, will der Staat ein Stück abhaben. Doch wer denkt, Glücksspiel würde einfach pauschal besteuert werden, liegt falsch. Deutschland hat über die Jahre ein ziemlich verwinkeltes System aus Abgaben und Steuern entwickelt, das je nach Spielart, Anbieter und Standort anders funktioniert.
Drei Begriffe stechen dabei besonders hervor: Spielbankabgabe, Vergnügungssteuer und Wettsteuer. Sie alle haben eines gemeinsam, denn sie greifen nicht auf den tatsächlichen Gewinn zu, sondern auf das, was an Umsatz gemacht wird. Was sich in der Praxis als Flickenteppich mit Tücken erweist.
Viele Regeln und jede Menge Unterschiede zwischen den Ländern
Spielbanken in Deutschland zahlen keine klassische Steuer, sondern eine sogenannte Spielbankabgabe. Diese fließt nicht in den Bundeshaushalt, sondern direkt an das jeweilige Bundesland. Bemessungsgrundlage ist der Bruttospielertrag, also das, was vom Spieleinsatz übrig bleibt, nachdem alle Gewinne an die Gäste ausgezahlt wurden. Was davon für Personal, Miete oder Strom noch abgezogen werden müsste, interessiert bei der Abgabe niemanden. Wer Verluste macht, zahlt trotzdem.
In Berlin etwa gilt ein gestaffelter Prozentsatz, der auf den Bruttospielertrag angewendet wird. Ganz anders läuft es in Niedersachsen. Dort wird ab einem Freibetrag von einer Million Euro teilweise bis zur Hälfte des Bruttospielertrags einbehalten. Einheitlich ist das alles nicht und genau das macht es für Anbieter zur Herausforderung.
Ein ähnliches Modell gilt bei Online-Glücksspielen, wenn auch mit einer zentralen Regelung. Für virtuelle Automatenspiele gelten bundesweit 5,3 Prozent Steuern auf den Einsatz. Nicht auf den Gewinn, nicht auf den Ertrag, sondern direkt auf den Betrag, der gesetzt wird. 2022 lagen die Steuereinnahmen virtuelles Automatenspiel in Deutschland laut Bundesfinanzministerium bei über 470 Millionen Euro, aber inzwischen liegen sie für 2024 nur noch bei 213 Millionen Euro, was zeigen könnte, das viele Anbieter aufgeben mussten.
Was in Osnabrück teuer ist, kostet in München gar nichts
Während die Spielbankabgabe nur auf staatlich konzessionierte Spielbanken zutrifft, schlägt die Vergnügungssteuer vor allem bei Spielhallen und Automatenbetrieben zu. Auch hier dient der Bruttospielertrag als Grundlage. Städte und Gemeinden entscheiden dabei selbst, ob und in welcher Höhe sie die Steuer erheben. In Osnabrück etwa liegt der Satz bei rund 20 Prozent.
Ganz anders sieht es in Bayern aus. Dort gibt es keine Vergnügungssteuer. Das bedeutet für Betreiber bayerischer Spielhallen einen klaren Standortvorteil. Wer denselben Spielautomaten in Berlin oder Hamburg aufstellt, hat ganz andere Abgaben zu schultern. Das sorgt für Unwuchten im Markt, die sich nicht so leicht ausgleichen lassen.
Wettsteuer im Netz, zentral geregelt, aber nicht weniger umstritten
Für Sportwetten und Online-Casinospiele gilt seit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag eine bundesweit einheitliche Besteuerung. 5,3 Prozent auf jeden Einsatz, ganz egal, ob dieser am Ende verloren geht oder zum Gewinn führt. Die Steuer heißt offiziell Spieleinsatzsteuer und betrifft alle Anbieter, die in Deutschland lizenziert sind.
Die Kritik daran ist nicht neu. Denn während viele Länder den Gewinn besteuern, kassiert Deutschland schon beim Setzen ab. Das kann sich besonders bei Spielen mit niedriger Auszahlungsquote schnell bemerkbar machen.
Historisch gewachsen und steuerlich verstrickt
Das deutsche Besteuerungssystem für Glücksspiele ist nicht aus einem Guss. Es ist ein Gewirr aus Zuständigkeiten, politischen Entscheidungen und historisch gewachsenen Regeln. Während die Wettsteuer bundesweit geregelt ist, toben sich Länder und Kommunen bei der Spielbankabgabe und der Vergnügungssteuer nach Lust und Laune aus. Das sorgt nicht nur für Verwirrung, sondern auch für Risiken.
Wer Glücksspiele anbietet, muss oft schon dann zahlen, wenn er selbst noch gar nichts verdient hat. Besonders kleine Anbieter können daran scheitern. Und während die Politik um Reformen ringt, arrangieren sich die großen Namen mit der Lage.

